17.4301 · Motion · 2017-12-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Begleitforschung zum Thema "Entwicklung der Versorgung und der Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin" im Zusammenhang mit den Tarmed-Änderungen und der neuen Spitalfinanzierung in die Wege zu leiten. Dabei sind z. B. folgende Problemfelder zu untersuchen:
1. Ist die Kinder- und Jugendmedizin ausreichend finanziert - in welchen Bereichen und in welchen nicht?
2. Wie wirken sich die neuen Tarmed-Tarife auf die Versorgungssituation und die Patientenbetreuung in der Kinder- und Jugendmedizin aus, insbesondere bei chronischen, komplexen oder seltenen Erkrankungen sowie bei Behinderungen?
3. Entwicklung der Kosten und der Vergütung in der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin im Vergleich Tarmed geltend heute und ab 1. Januar 2018.
4. Ökonomische Auswirkungen des neuen Tarmed auf die Polikliniken in Kinderspitälern.
5. Finanzielle und administrative Auswirkungen auf die Praxen der Kinder- und Jugendmedizin, der Kinderchirurgie und der Kinderpsychiatrie.
6. Monitorisieren der Versicherungsentscheide im ambulanten Setting, Zahl Anfragen für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Behandlungsbedarf und der Entscheide der Garanten (IV/KK).
7. Entwicklung Einnahmen und Ausgaben der Versicherer im Altersspektrum 0 - 18 Jahre.
Die Kinder- und Jugendmedizin sei unterfinanziert, wird seit Jahren moniert. Dem zeitlichen Mehraufwand für Beratung, Betreuung von Kind und Eltern, aber auch dem technischen Mehraufwand für Untersuchungen sei insbesondere bei der spezialisierten Kinder- und Jugendmedizin adäquater Rechnung zu tragen. Inwieweit der fachärztliche Mangel mit Spezialisierungen in Kinder- und Jugendmedizin, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie wie in der Kinderchirurgie in Zusammenhang mit der adressierten Unterfinanzierung und den damit verbundenen Aufwänden steht, ist eine offene, aber für die Qualität der Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen wichtige Frage. Darum wird der Bundesrat beauftragt, mit einer Begleitforschung diese Fragen zu beleuchten, um für mehr Klarheit in der Entwicklung der Versorgung und der Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin zu sorgen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der Motion wird eine breite Auslegeordnung im Sinne einer Begleitforschung zur Entwicklung der Versorgung und der Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin anvisiert. Die genannten Fragen sprechen denn auch sehr unterschiedliche Themen und damit auch unterschiedliche Verantwortlichkeiten an. So liegt etwa die Sicherstellung der Versorgung nach Punkt 2 in der Zuständigkeit der Kantone. Die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Tarifstrukturen ist im Rahmen der gesetzlich verankerten Tarifautonomie grundsätzlich Sache der Tarifpartner (Leistungserbringer und Versicherer). Deshalb liegen die Finanzierung bzw. Vergütung (Punkt 1) sowie das Monitorisieren der Versicherungsentscheide (Punkt 6) grundsätzlich in der Verantwortung der Tarifpartner.
Im stationären Bereich ist die gemeinsam mit den Kantonen eingesetzte Organisation Swiss DRG AG für die Bereitstellung der Tarifstruktur Swiss DRG zuständig. Diese hat die Anliegen der Kinderspitäler bereits aufgenommen. Im Dezember 2017 wurde eine Studie mit dem Titel "Theoretische und empirische Analyse zu den Mehrkosten der Kinderspitäler unter Swiss DRG" veröffentlicht (www.swissdrg.org > Über uns > Verwaltungsrat > Kommunikation > "Theoretische und empirische Analyse zu den Mehrkosten der Kinderspitäler unter Swiss DRG"). Entsprechend hat die Swiss DRG AG auch Massnahmen definiert, welche zur differenzierten medizinischen und ökonomischen Betrachtung der Leistungen der Kindermedizin beitragen (z. B. die Prüfung zur Anpassung von sogenannten Langliegerzuschlägen). Die bereits laufende Evaluation zu den Wirkungen der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung in den drei Themenbereichen "Kosten und Finanzierung des Versorgungssystems", "Qualität der stationären Versorgung" und "Spitallandschaft und Sicherstellung der Versorgung" wird zudem zumindest eine generelle Beurteilung der Situation erlauben.
Im ambulanten ärztlichen Bereich musste der Bundesrat anstelle der Tarifpartner die Tarifstruktur Tarmed anpassen und festsetzen. Für diesen Eingriff per 1. Januar 2018 ist bereits ein Monitoring durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) basierend auf den Daten des Tarif- und Datenpools der Sasis AG geplant. Das Monitoring kann Informationen über die Entwicklung der Kosten in der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin als Vergleich zwischen dem Tarmed 1.08_BR und dem Tarmed 1.09 (gültig ab 1. Januar 2018) geben. Es wird daher Antworten auf die Punkte 3 bis 5 der Motion liefern können. Die Tarifpartner sind nach Artikel 3 der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (SR 832.102.5) verpflichtet, dem Eidgenössischen Departement des Innern kostenlos alle Informationen und Daten zu übermitteln, die notwendig sind, um die Auswirkungen des Tarifeingriffs zu evaluieren. In diesem Rahmen haben die Tarifpartner die Möglichkeit, Informationen und Daten zu einzelnen Leistungserbringergruppen zu liefern. Punkt 7 wird das BAG im Rahmen der Prämienentwicklung ausweisen können.
Zusammenfassend stellt sich der Bundesrat nicht grundsätzlich gegen das Anliegen, sieht aber angesichts der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und der bereits laufenden oder geplanten Arbeiten keine Notwendigkeit für die gewünschte breite Begleitforschung durch den Bund und lehnt daher die Motion in dieser Form ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.