17.4302 · Postulat · 2017-12-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Einrichtung einer eidgenössischen Kommission für Armutsfragen zu prüfen. In einer eidgenössischen Kommission für Armutsfragen könnten/sollten sich die Fachleute der zuständigen Bundesstellen mit den verantwortlichen Stellen der anderen armutspolitischen Akteure wie der Kantone, Städte, Gemeinden und Hilfsorganisationen austauschen und koordinieren. Zudem könnte/sollte die Kommission armutsrelevante Themen und Geschäfte aufnehmen und Empfehlungen zuhanden des Bundesrates erarbeiten.
Begründung
Alle Zahlen und Untersuchungen zur Armut in der Schweiz zeigen, dass Armut die grösste soziale Herausforderung der kommenden Jahrzehnte ist. In der Schweiz sind über eine Million Menschen von Armut betroffen oder bedroht. Ein Viertel davon sind Kinder und Jugendliche. Kinder, die in armen Haushalten aufwachsen, erleben materielle Benachteiligung, soziale Ausgrenzung und haben schlechtere Bildungschancen. Oft haben sie Mühe mit dem Einstieg in eine Ausbildung und dem beruflichen Fortkommen. Häufig bleiben arme Kinder deshalb auch als Erwachsene arm.
Eine zentrale Erkenntnis des nun auslaufenden Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut besteht darin, dass keine Staatsebene alleine und die öffentliche Hand nur in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen eine erfolgreiche Armutspolitik betreiben kann. Damit der Bund seine wichtige koordinative Rolle in der Armutspolitik wahrnehmen kann, ist er also auf den Austausch mit Fachpersonen von allen in der Armutspolitik aktiven und zuständigen Akteuren angewiesen.
Eidgenössische Kommissionen sind ein bewährtes und wirksames Instrument, um den Austausch zwischen Bund, Kantonen und weiteren involvierten Kreisen zu ermöglichen. In der Armutspolitik sollte/würde eine eidgenössische Kommission für Armutsfragen den zuständigen Bundesstellen ermöglichen, mit den verantwortlichen Stellen der anderen armutspolitischen Akteure (Kantone, Städte, Gemeinden und Hilfsorganisationen) den Austausch zu pflegen, das effektive und effiziente Zusammenwirken der verschiedenen föderalen Ebenen und der an der Prävention und Bekämpfung von Armut beteiligen privaten Organisationen sicherzustellen sowie armutsrelevante Themen und Geschäfte zeitgerecht aufzunehmen und dazu Empfehlungen zuhanden des Bundesrates und des Parlamentes zu erarbeiten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat geht mit der Postulantin einig, dass die Bekämpfung und Verhinderung von Armut von besonderer Bedeutung ist. Er hat deshalb 2013 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Umsetzung des Nationalen Programms zur Bekämpfung und Prävention von Armut beauftragt. Das Programm wird in den Jahren 2014 bis 2018 gemeinsam mit den hauptzuständigen Akteuren, den Kantonen, Städten, Gemeinden, sowie Akteuren der Zivilgesellschaft umgesetzt.
Der Bundesrat wird im ersten Semester 2018 den Schlussbericht zum Programm diskutieren, welcher den Stand der Armutsprävention in der Schweiz darstellt, die im Rahmen des Programms gewonnenen Erkenntnisse zusammenfasst und den aktuellen Handlungsbedarf analysiert. Er wird auf dieser Grundlage beurteilen, ob und inwiefern weiterführende Massnahmen in der Armutsprävention nach Abschluss des Programms notwendig sind und in welcher Form diese ergriffen werden sollen.
Der Einsetzung einer ausserparlamentarischen Kommission für Armutsfragen steht der Bundesrat grundsätzlich skeptisch gegenüber. Die hierfür gemäss Artikel 57b des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) notwendigen Voraussetzungen sind nicht erfüllt: erstens, da das besondere Fachwissen im Bereich der Armutsprävention innerhalb der Bundesverwaltung bereits aufgebaut wurde, und zweitens, da eine nicht weisungsgebundene Kommission nicht geeignet wäre, die bereits etablierte Zusammenarbeit auf Bundesebene sowie die Kooperation mit den zuständigen Stellen der Kantone, Städte und Gemeinden weiterzuführen und zu koordinieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.