17.4314 · Interpellation · 2017-12-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Im November 2017 wurde der Markteintritt des amerikanischen Online-Riesen Amazon in der Schweiz angekündigt. In einem Kooperationsabkommen mit der Schweizerischen Post wurden gemäss Medienberichten offene Zoll- und Mehrwertsteuerfragen geklärt und eine Direktlieferung innerhalb von 24 Stunden garantiert. Die Schweizerische Post ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft im vollständigen Eigentum des Bundes. Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:
1. Was sind die Eckwerte des Kooperationsabkommens zwischen der Post und dem Online-Versandhändler Amazon?
2. Muss die Post eine spezifische Logistik aufbauen, um Amazon Direktlieferungen innerhalb von 24 Stunden in die Schweiz zu ermöglichen?
3. Hätten andere Logistikunternehmen in der Schweiz von ihrer Grösse und Struktur her die Voraussetzungen gehabt, Amazon den Markteintritt in der Schweiz zu ermöglichen?
4. Ist es aus Sicht des Bundesrates die Aufgabe der Post, einem internationalen Online-Versandhandelsriesen den Markteintritt in der Schweiz zu ermöglichen und damit den Detailhandelsmarkt in der Schweiz nachhaltig zu verändern?
5. Amazon wird immer wieder wegen prekären Arbeitsbedingungen kritisiert, jüngst wegen der Überwachung von Arbeitnehmenden in einem deutschen Verteilzentrum. Auch die Steuervermeidungspraxis des US-Konzerns steht in der Kritik. Hat die Post als Unternehmen des Bundes aus Sicht der Landesregierung bei Kooperationen mit anderen Unternehmen eine besondere Sorgfaltspflicht?
Falls ja: Wird diese bei der Zusammenarbeit mit Amazon umgesetzt?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Laut Medienberichten steht der Online-Händler Amazon kurz vor dem Markteintritt in der Schweiz. Demnach wird Amazon vorerst keine eigene Infrastruktur in der Schweiz aufbauen. Die Schweizer Kunden sollen aber künftig auf das komplette in Deutschland angebotene Online-Sortiment zugreifen können. In der Schweiz erfolgen der Transport der bestellten Ware und die Zustellung auf der letzten Meile durch die Schweizerische Post. Dieses Geschäftsmodell verfolgt Amazon bereits in den Niederlanden, Österreich und der Türkei.
Alle Sendungen, die aus dem Ausland stammen und in die Schweiz eingeführt werden, müssen von Gesetzes wegen verzollt werden. Die Post macht dies im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze.
Die Importverzollung von Paketen sowie deren Zustellung auf der letzten Meile sind Kernkompetenzen der Post. In diesem Zusammenhang bietet sie ihren Kunden massgeschneiderte Lösungen an. Amazon stellt keinen Spezialfall dar, und ein Aufbau spezifischer Logistik ist nicht nötig.
3. Im Paketmarkt sind neben der Post diverse weitere Unternehmen schweizweit tätig. Auch andere Anbieter verfügen über die erforderlichen Anbindungen sowie über die notwendige Grundinfrastruktur, um mit internationalen Grosskunden zusammenzuarbeiten. Zudem verzollen auch andere Logistik- und Postunternehmen Importsendungen im Auftrag der EZV.
4. Die Verlagerung vom stationären Detailhandel zum Online-Handel ist schon länger Realität. Gemäss dem Verband des Schweizerischen Versandhandels (VSV) wuchs der Schweizer Online-Handel 2016 um 8,3 Prozent. Besonders dynamisch entwickelt haben sich die grenzüberschreitenden Online-Bestellungen. Der Strukturwandel ist getrieben vom veränderten Kundenverhalten. Die Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden, ob die Waren stationär oder im Distanzhandel eingekauft werden und bei welchem Online-Händler bestellt wird. Die Logistik ist dabei ein wichtiges Leistungsmerkmal im E-Commerce. Die Zustellung von Postsendungen gehört zum Kerngeschäft der entsprechenden Anbieterinnen, darunter der Schweizerischen Post.
Der Bundesrat führt die Post mittels strategischer Ziele. Diese beschränken sich auf die grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens sowie auf allgemeine finanzielle und personelle Vorgaben. Im Geschäftsfeld Kommunikation und Logistik erwartet der Bundesrat von der Post, dass sie im Bereich der nationalen und grenzüberschreitenden Brief- und Paketpost die führende Marktstellung einnimmt. Die operative Umsetzung dieses Zieles liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates. Bei der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Dienstleistungen belässt der Bundesrat der Post innerhalb der rechtlichen Vorgaben den notwendigen unternehmerischen Spielraum.
5. Meldepflichtige Postunternehmen müssen nach Postgesetz die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Zusätzlich müssen die ordentlich meldepflichtigen Anbieterinnen nachweisen, dass sie Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag führen. Mit Subunternehmen, die mehr als 50 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes mit Postdiensten erzielen, ist zudem schriftlich zu vereinbaren, dass diese die branchenüblichen Arbeitsbedingungen ebenfalls einhalten. Solange Amazon in der Schweiz keine eigene Infrastruktur aufbaut, greift das schweizerische Postgesetz nicht. Da Amazon auch kein Subunternehmer der Post ist, trifft die Post keine besondere Sorgfaltspflicht.
Antwort des Bundesrates.