17.5001 · Fragestunde. Frage · 2017-02-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Es ist vorgesehen, die "Jagdbanngebiete" im Jagdgesetz in "Wildtierschutzgebiete" umzubenennen. Bei der Vernehmlassung haben mehrere Parteien gefordert, dass dabei die Schutzmassnahmen nicht ausgeweitet werden. Die entsprechenden Verordnungen werden massgeblich sein.
- Ist es wahr, dass mit der Umbenennung keine Ausweitung der Schutzmassnahmen in den Verordnungen verbunden sein wird?
- Und auch nicht in den Managementplänen und in den Inventaren der Jagdbanngebiete?