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17.5014 · Fragestunde. Frage · 2017-02-27

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Fall Ousman Sonko offenbarte eklatante Informationslücken in den Abläufen im Asylbereich.

- Wo liegen die Hauptprobleme beim Informationsfluss unter den einzelnen Behörden?

- Warum wurde der brisante Fall gegenüber der SPK an den Sitzungen von November, Dezember und Januar nie erwähnt?

- Befinden sich weitere Mitglieder der ehemaligen gambischen Regierung in der Schweiz? Ersuchen diese ebenfalls um Asyl?

- Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat, damit solche Fälle künftig nicht mehr vorkommen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kannte das Profil des Asylsuchenden seit Eröffnung des Asylverfahrens. Es hat die zuständigen Stellen bei Bund und Kanton rechtzeitig und sachgerecht informiert. Vor der Zuweisung an den Kanton Bern hat das SEM die kantonale Migrationsbehörde informiert. Der Bundesrat wurde im Herbst 2016 über diesen Fall informiert. Ich selber habe darüber hinaus keine zusätzlichen Informationen erhalten. Der Informationsaustausch zwischen den involvierten Stellen und die Zusammenarbeit unter den Behörden verliefen korrekt.

Stellt eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch, ist das SEM gesetzlich verpflichtet, dieses entgegenzunehmen und zu prüfen. Dem SEM ist es von Gesetzes wegen nicht erlaubt, öffentlich Angaben zu einzelnen Asylsuchenden zu machen. Bisher hat kein weiteres Mitglied der ehemaligen gambischen Regierung in der Schweiz um Asyl ersucht.

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