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17.5023 · Fragestunde. Frage · 2017-02-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Swiss Tavolata wurde vom Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband und Home Food Media gegründet und bietet Gasttafeln auf Schweizer Bauernhöfen an. Diese Aktivität gilt als Zweig einer Betriebseinheit in der Landwirtschaft und unterliegt damit dem Normalarbeitsvertrag der Landwirtschaft. Sie wird von Betriebsleitenden oder seinen Partnerinnen und Partnern ausgeführt.

Warum bekommen sie eine Rechnung für 2016/17 von Gastrosuisse mit dem Hinweis auf die vom Bundesrat erteilte Allgemeinverbindlichkeit?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Gastgeberinnen von Swiss Tavolata sind im betrieblichen Geltungsbereich der Allgemeinverbindlicherklärung nicht spezifisch erwähnt. Vom Geltungsbereich wird erfasst, wer Arbeitnehmende beschäftigt und gegen Entgelt Personen beherbergt oder Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, Gewinnorientierung ist nicht vorausgesetzt. Geregelt sind auch mehrere Ausnahmen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die zuständigen Organe des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) des Gastgewerbes die Gastgeberinnen von Swiss Tavolata erfasst haben, weil diese die Kriterien des Geltungsbereichs erfüllen. Die Organe, die für die Beurteilung der Frage zuständig sind, ob ein bestimmter Betrieb oder Betriebsteil vom Geltungsbereich einer Allgemeinverbindlicherklärung erfasst ist, sind die von den GAV-Parteien eingesetzten paritätischen Organe. In einem Streitfall sind es die zuständigen Gerichte.

Neben dem Gerichtsweg hat Swiss Tavolata die Möglichkeit, anlässlich eines nächsten Gesuchs der Sozialpartner um Allgemeinverbindlicherklärung, sein Anliegen in Form einer Einsprache gegen den Geltungsbereich der Allgemeinverbindlicherklärung einzubringen.