17.5026 · Fragestunde. Frage · 2017-02-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
- Würden die Kernenergiegesetzgebung sowie die Artikel 2 und 3 der UVEK-Ausserbetriebnahmeverordnung nicht die vollständige Aufarbeitung, d. h. eine abgeschlossene Ursachenanalyse eines Ines-1-Vorkommnisses, vorsehen, bevor ein AKW wieder ans Netz geht?
- Wieso kann ein AKW wieder hochgefahren werden, obwohl man die Ursache eines Problems nicht restlos geklärt hat?