17.5152 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In den vergangenen Wochen kündigte die SRG verschiedene Video-Kooperationen mit der SDA und privaten Medienunternehmen an.
Während Kooperationen grundsätzlich zu begrüssen sind, bleiben einige Fragen offen:
- Wurden die Kooperationen dem Bakom vorab gemäss RTVG gemeldet?
- Trägt die Verbreitung fertig geschnittener Videos aus Sicht der Landesregierung zur Medienvielfalt bei?
- Wie ist die geplante Beteiligung der SRG an Werbeerlösen aus Online-Videowerbung mit dem Online-Werbeverbot vereinbar?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich neue Formen der Zusammenarbeit der SRG mit anderen schweizerischen Medienanbietern. Dazu gehören auch die Kooperationen mit der SDA und verschiedenen Verlagen, die sich derzeit in einer Testphase befinden. Der Bundesrat hat seine diesbezügliche Haltung in seinem Service-public-Bericht vom 17. Juni 2016 zum Ausdruck gebracht (Bericht, S. 113).
Das Bakom ist von der SRG vorgängig über diese Kooperationen informiert worden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Nutzung von SRG-Videos durch andere Schweizer Medien deren Attraktivität und Reichweite verbessern und damit zu einer Stärkung des Medienplatzes Schweiz beitragen kann.
Die Medienunternehmen können frei wählen, wie die zusätzlichen Kosten der SRG abgegolten werden: entweder durch eine Pauschale pro genutztes Video oder durch die Beteiligung der SRG an den realisierten Einnahmen. Der Bundesrat erachtet es als legitim, dass der SRG die entstandenen Kosten abgegolten werden. Wie dies geschieht, liegt im Ermessen der Parteien. Wichtig ist für den Bundesrat, dass das Werbeverbot der SRG im Online-Bereich respektiert wird.