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17.5177 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Artikel 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes legt fest, dass das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Die Bundesverfassung (Art. 11) und das Asylgesetz (Art. 17) anerkennen die spezielle Situation von Minderjährigen. In seiner Antwort auf die Frage 17.5100 gibt der Bundesrat an, dass sich seine Praxis auf das Rückübernahmeabkommen mit Italien stützt, in dem kein Unterschied zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gemacht wird.

Wird die Vorrangstellung des Völkerrechts und unserer Verfassung infrage gestellt?