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17.5179 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wenn der Nationalrat bis im Mai nicht über meine Motion 15.3416 abstimmt, wird sie abgeschrieben.

1. Warum will der Bundesrat die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf den Gebühren nicht zurückzahlen?

2. Gemäss Bundesgericht würde sich die Frage nach einer allfälligen Rückerstattung zwischen Bakom und SRG ohnehin stellen, unabhängig von der Rückzahlung der Mehrwertsteuer, sollten hier "in der Vergangenheit irgendwelche Finanzflüsse ohne Rechtsgrundlage" an die SRG erfolgt sein. Was sagt der Bundesrat dazu?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Zur Frage einer Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Empfangsgebühren liegt noch kein höchstrichterlicher Entscheid vor. Das UVEK hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, welches die Rückzahlung in einem Einzelfall anordnete, beim Bundesgericht angefochten. Es stellen sich grundsätzliche Fragen, welche für die Rechtssicherheit von zentraler Bedeutung sind. Nach dem Urteil des Bundesgerichtes wird das UVEK zusammen mit weiteren Bundesstellen über das weitere Vorgehen entscheiden.

2. Das Bundesgericht hat keine Finanzflüsse ohne Rechtsgrundlage zwischen Bakom und SRG festgestellt. Der Bundesrat hat keinen Anlass zu einer gegenteiligen Annahme. Die Finanzflüsse zwischen Bakom und SRG wurden von der Eidgenössischen Finanzkontrolle letztmals 2015 geprüft und nicht beanstandet.