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17.5185 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Auf welche Studien bezüglich Hors-sol-Gewächshäuser bezieht sich der Bundesrat, und inwiefern rechtfertigen diese Studien, dass generell Gewächshäuser unabhängig von der Produktionsform nicht als Fruchtfolgeflächen angerechnet werden?

2. Wie beurteilt er seine Antwort im Wissen, dass Hors-sol-Gewächshäuser im Winter zur Kultivierung von Bodenkulturen genutzt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Auswirkungen von Hors-sol-Anlagen auf die Bodenqualität wurden z. B. in folgenden Studien untersucht:

- Envico AG Environmental Consulting (2015): Fruchtfolgeflächen und Hors-sol-Gewächshäuser;

- P. Weisskopf, U. Zihlmann, Agroscope (2015): Gutachten zur Bodenqualität im Hors-sol-Gewächshausprojekt Pimento.

Der Eingriff in den Boden variiert je nach Gewächshaustyp sehr stark, sodass die Beurteilung, ob Fruchtfolgeflächen angerechnet werden können, im einzelnen Projekt erfolgen muss. In der Regel sind die Auswirkungen auf die Bodenqualität aber gravierend.

2. Die Hors-sol-Produktion ist, wie dies der Name ausdrückt, nicht auf das beste ackerfähige Land angewiesen, sodass sie auch ausserhalb von Fruchtfolgeflächen stattfinden kann. In der Schweiz ist es zudem möglich, im Winterhalbjahr gewisse Gemüsesorten ausserhalb von Hors-sol-Gewächshäusern in einem geschützten Verfahren (d. h. unter Flies, Folien oder Glas) zu produzieren. Im Übrigen ist derzeit eine Expertengruppe damit beauftragt, bis Ende 2017 Vorschläge für eine Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen vorzulegen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch die Frage der Hors-sol-Anlagen behandelt werden.

Anerkennung von Gewächshausflächen als Fruchtfolgeflächen. Nachfrage zu Frage 17.5029 | Lexipedia | Lexipedia