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17.5195 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die deutsche Bundesregierung beabsichtigt, dass das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig die Handys von Flüchtlingen mit unklarer Identität ohne deren Einwilligung einsehen kann. Das deutsche Bundesinnenministerium schätzt, dass im Vorjahr bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen eines "Datenträgers" in Betracht gekommen wäre, um zu überprüfen, ob Flüchtlinge falsche Personalien angeben, um eine Abschiebung zu verhindern oder Sozialleistungen zu erschleichen.

Wird der Bundesrat diese Form der Überprüfung ebenfalls zulassen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Absicht zur Überprüfung der Handys von Asylsuchenden geht aus einem Gesetzentwurf des deutschen Bundesinnenministeriums hervor, der sich zurzeit in den zuständigen Gremien in Beratung befindet. Ein definitiver Beschluss liegt noch nicht vor.

Im Rahmen des Asylverfahrens sind die Asylsuchenden in der Schweiz bereits heute verpflichtet, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Sie müssen insbesondere ihre Identität offenlegen und ihre Reisepapiere und Identitätsausweise abgeben. Bei der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten kann auf eine Weiterführung des Asylverfahrens verzichtet werden.

Aus den genannten Bestimmungen kann aber keine behördliche Befugnis zur Einsicht und Auswertung von Handydaten ohne Einwilligung der asylsuchenden Person abgeleitet werden. Eine solche Massnahme stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Person dar, für welchen es einer genügend klaren gesetzlichen Grundlage bedürfte.

Wird auch der Bundesrat die Handys von papierlosen Flüchtlingen ohne deren Einwilligung überprüfen? | Lexipedia | Lexipedia