17.5239 · Fragestunde. Frage · 2017-05-31
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Wirkung von Cannabidiol auf den Menschen kann mit einem Beruhigungs- oder Schlafmittel verglichen werden.
1. Wird der Bundesrat abklären lassen, ob diese Substanz nicht im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt werden müsste?
2. Zählt bei Bundesrat bzw. Bundesamt für Gesundheit das Argument, dass das Rauchen von cannabidiolhaltigem Cannabis dem Staat happige Steuereinnahmen bescheren wird?