17.5281 · Fragestunde. Frage · 2017-06-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In der Antwort auf die Motion 15.3127 verweist der Bundesrat auf den neuen Artikel 82 Absatz 3bis des Asylgesetzes, der verlangt, die besonderen Bedürfnisse von unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren bei der Unterbringung und Betreuung zu berücksichtigen. Dies ist dringlich, die Schweiz wurde bereits vom Ausschuss der Kinderrechtskonvention für die ungleiche Behandlung gerügt.
1. Wie will der Bundesrat rasch eine wirksame Umsetzung des neuen Artikels garantieren?
2. Könnte ein Monitoring der Situation in den Kantonen einen Beitrag zur Umsetzung leisten?