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17.5287 · Fragestunde. Frage · 2017-06-07

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Von der Zollverwaltung wurde der Verkauf im Inland (die Einfuhr) als mögliche Option zum Abschluss des Veredelungsverkehrs dargestellt.

Meine Fragen:

1. Welcher Anteil der an der Grenze ursprünglich für den Veredelungsverkehr deklarierten Güter bleibt letztendlich in der Schweiz?

2. Kann dabei lückenlos sichergestellt werden, dass bei ursprünglich zum Veredelungsverkehr bestimmten Gütern oder Teilen davon (trotz mehrmaliger Verarbeitung) die rechtlichen Grenzschutzbestimmungen umgesetzt werden?