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17.5315 · Fragestunde. Frage · 2017-06-07

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Per Ende 2016 gab es 1255 Milliarden Franken genehmigte Kapitaleinlagereserven bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur zukünftigen steuerfreien Ausschüttung an die Aktionäre.

Heute wird bekannt, dass solche Kapitaleinlagereserven innerhalb von Holdingstrukturen nicht an bisherige Aktionäre ausgeschüttet, sondern zur Neugründung von "Dividendenperlen" in neue Aktiengesellschaften verschoben werden, so kürzlich bei der Gründung der Galenica Santé AG.

Ist der Bundesrat bereit, solche Missbräuche des Kapitaleinlageprinzips zu korrigieren?