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17.5430 · Fragestunde. Frage · 2017-09-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat in seiner Antwort zur Interpellation Moser 17.3349 erwähnt, dass die Zulassungsstelle ab dem 1. Januar 2018 Anwendungsvorschriften zur Reduktion der Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer vorsieht. Dies deutet darauf hin, dass bis anhin die Zulassungsstelle dies nicht berücksichtigt hat.

Wäre es nicht sinnvoll, die Zulassungsstelle von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die in der Schweiz zugelassenen Produkte mit den in den Nachbarländern zugelassenen Produkten zu vergleichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Risikobeurteilung, die im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vorgenommen wird, wird laufend adaptiert. Dies ist nötig, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen zu können. Auch die Anforderungen, die für die Zulassung erfüllt werden müssen, entwickeln sich laufend weiter. Was vor zehn Jahren akzeptabel war, ist es heute nicht mehr unbedingt. Mit dieser Entwicklung hin zu immer strengeren Anforderungen bilden die Pflanzenschutzmittel keine Ausnahme; vergleichbare Prozesse zeigen sich in vielen Bereichen mit Bezug zum Gesundheits- oder Umweltschutz. Die Zulassungsstelle wird neue Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel im Bereich Abschwemmungsrisiko einführen. Dieses Risiko wird bei der Zulassung seit 2011 berücksichtigt. Mit den zusätzlichen Vorschriften soll den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen werden. Diese Entwicklung ist zu begrüssen, denn sie bringt mehr Sicherheit für Wasserlebewesen. Eine unabhängige Überprüfung ist im Zusammenhang mit der in der Frage aufgeworfenen Thematik somit nicht gerechtfertigt.