17.5456 · Fragestunde. Frage · 2017-09-20
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
- Trifft es zu, dass Standortkantone von Bundeszentren, namentlich von Bundesausreisezentren, Asylbewerber die ausgeschafft werden, nicht aber ausgeschafft werden können, dem Standortkanton des jeweiligen Ausreisezentrums zugeteilt werden?
- Bleiben diejenigen, die nicht rückgeführt werden können im Ausreisecenter, oder werden sie auf die Gemeinden verteilt?