17.5480 · Fragestunde. Frage · 2017-11-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Unterliegen öffentliche Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden den gleichen Bestimmungen wie private Unternehmen? Wie sind diese von den neuen Bestimmungen betroffen?
2. Inwiefern sind Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen betroffen?
3. Wie sehen die Berechnungs- oder Ausnahmesysteme im Bereich der öffentlichen Verwaltung von Bund, Kantonen und Gemeinden und der Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen aus?
4. Wie viel Mehr- oder Minderkosten erfährt das Bundesbudget durch die Neuregelung?
Stellungnahme des Bundesrates
Bei der künftigen Abgabe für Radio und Fernsehen unterliegen die Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden ab 2019 grundsätzlich denselben Bestimmungen wie private Unternehmen. Das heisst, der Umsatz des Vorjahrs ist massgebend für die Höhe der Unternehmensabgabe. Bis zu einem Umsatz von 500 000 Franken muss ein Unternehmen keine Abgabe bezahlen. Der Abgabetarif besteht aus sechs Umsatzstufen, die von 365 Franken für Unternehmen zwischen 0,5 und 1 Million Franken Umsatz bis zu 35 590 Franken für Unternehmen mit über einer Milliarde Franken Umsatz reichen. Bund, Kantone und Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, den Umsatz aller ihrer mehrwertsteuerpflichtigen Dienststellen insgesamt für die Unternehmensabgabe gemeinsam veranlagen zu lassen. Damit würde eine Gemeinde, ein Kanton oder der Bund maximal den höchsten Tarif der Unternehmensabgabe bezahlen, nämlich 35 590 Franken pro Jahr. Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen werden als Unternehmen betrachtet, welche die Unternehmensabgabe entrichten müssen, wenn sie mehrwertsteuerpflichtig sind und einen Jahresumsatz von mehr als 500 000 Franken erzielen. Wenn es sich um Dienststellen von Gemeinwesen handelt, können sie ihren Umsatz gemeinsam mit den übrigen Dienststellen der betreffenden Gemeinde oder des betreffenden Kantons veranlagen lassen. Der Bund ist heute von der Empfangsgebühr befreit, wird aber ab 2019 der Unternehmensabgabe unterliegen. Lässt der Bund seine Dienststellen gemeinsam veranlagen, wird er eine Abgabe von 35 590 Franken pro Jahr bezahlen.