17.5481 · Fragestunde. Frage · 2017-11-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes sucht das Staatssekretariat für Migration "eine/einen Chefin/Chef Asylregion Bern". Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahren "in der deutschen Sprache geführt" werden.
- Was heisst das für die französischsprachige Minderheit im Kanton Bern?
- Sollte die Bundesverwaltung nicht in der Lage sein, die Verfahren in zwei Landessprachen zu führen?
- Verletzt diese Ausschreibung die Berner Verfassung (Art. 6 betr. Zweisprachigkeit)?