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17.5489 · Fragestunde. Frage · 2017-11-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bund wendet seit dem 01. Oktober 2016 den neuen Artikel 89b des Asylgesetzes an. Der Kanton Waadt ist am stärksten davon betroffen, insbesondere bei den Dublin-Fällen, die nicht überstellt werden.

- Wie viele Fälle hat der Kanton Waadt seit dem 01. Oktober 2016 nicht in den zuständigen Dublin-Staat überstellt?

- Wie hoch ist folglich der Betrag der nicht ausgerichteten Abgeltungen?

- Berechnet der Bund dem Kanton noch andere Gebühren, wenn keine Überstellung stattgefunden hat? Falls ja, welche?