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17.5619 · Fragestunde. Frage · 2017-12-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das RTVG fordert in Artikel 4 Absatz 2, dass Sendungen mit Informationsgehalt "Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann". Viele Menschen informieren sich über Youtube und andere Social Media.

- Prüft der Bundesrat, auch solche Informationskanäle dem RTVG zu unterstellen?

- Prüft er, Nichtregierungsorganisationen zu unterstützen, welche über Social Media verbreitete Fake News als Lügen entlarven und richtigstellen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) regelt nur lineare Radio- und Fernsehprogramme. Die Vorarbeiten zu einem künftigen Gesetz über elektronische Medien laufen und sollen mittelfristig das RTVG ablösen. Der Bundesrat hat sich in seinem zweiten Social-Media-Bericht vom 10. Mai 2017 auch mit dem Thema "Fake News" befasst. Er hielt fest, es sei vorerst nicht angezeigt, zur Bekämpfung absichtlich produzierter Falschinformationen zusätzliche Vorschriften zu schaffen. Es ist aber ständig zu prüfen, ob der bestehende Rechtsrahmen zusammen mit den Instrumenten der Selbstregulierung genügt oder ob darüber hinaus weitere staatliche Regulierung notwendig ist. Im Rahmen der Vorarbeiten zum neuen Gesetz über elektronische Medien wird auch die indirekte Medienförderung neu geprüft. Eine der diskutierten Möglichkeiten ist die Unterstützung von journalismusnahen Organisationen und Institutionen, die zur Qualität der Medien beitragen.