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Ausschluss von Palmöl und seinen Nebenprodukten von den Freihandelsverhandlungen mit Indonesien und Malaysia

18.303 · Standesinitiative · 2018-02-27

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève) und in Anbetracht der laufenden Freihandelsverhandlungen zwischen der Schweiz und Malaysia bzw. der Schweiz und Indonesien reicht der Grosse Rat des Kantons Genf folgende Standesinitiative ein:

Vor dem Hintergrund, dass

  • ein Teil dieses Abkommens den vereinfachten Import von Palmöl in die Schweiz vorsieht;
  • 85 Prozent des international verbrauchten Palmöls aus Indonesien und Malaysia stammen, dem grössten bzw. dem zweitgrössten Palmölproduzenten der Welt;
  • Palmöl hauptsächlich aus gesättigten Fettsäuren besteht, die das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen;
  • Ölpalmplantagen ursächlich für die massive Abholzung von unersetzlichen tropischen Urwäldern sind;
  • der Anbau von Ölpalmen katastrophale Auswirkungen auf die Umwelt, die Artenvielfalt und die indigenen Bevölkerungsgruppen hat;
  • ein erleichterter Zugang von Palmöl zum Schweizer Markt katastrophale Auswirkungen auf die Raps- und Sonnenblumenölproduktion und die Verarbeitungsbetriebe in der Schweiz hätte;

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,

Palmöl und seine Nebenprodukte von den Freihandelsverhandlungen mit Indonesien und Malaysia auszunehmen und die Grenzschutzmassnahmen gegen pflanzliche Fette und Öle beizubehalten.

Begründung

Die Bundesbehörden verhandeln seit 2012 mit Malaysia über den Abschluss eines Freihandelsabkommens. Malaysia, das für 50 Prozent der Palmölimporte in die Schweiz verantwortlich zeichnet, hat im Rahmen dieser Verhandlungen um eine Zollbefreiung für diese Importe ersucht. Durch eine solche Zollbefreiung würde sich der Preis für Palmöl auf dem Schweizer Markt halbieren, was einen rasanten Anstieg der Importmenge zur Folge haben dürfte. Dies wiederum würde einen Anreiz für die weitere Ausdehnung der Ölpalmplantagen in Indonesien und Malaysia schaffen. In einer Studie des Bundesamtes für Umwelt aus dem Jahr 2015, in der Palmöl mit 15 anderen in der Schweiz verarbeiteten Rohstoffen verglichen wird, erhält dieses die schlechtesten Bewertungen in den Bereichen Umwelt und Soziales, im letzten Bereich bei den Kriterien Einhaltung der IAO-Übereinkommen und Landnutzungsrechte. Eine Ausdehnung der Ölpalmplantagen hätte in Sachen Umweltschutz, Einhaltung der Menschenrechte und Gesundheitsschutz katastrophale Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund wurde am 19. Mai 2016 beim Seco, das in dieser Angelegenheit zuständig ist, eine von 20 000 Personen unterzeichnete Petition eingereicht, welche den Bundesrat auffordert, Palmöl vom geplanten Freihandelsabkommen auszunehmen.

Die Schweiz importiert aktuell zwischen 30 000 und 40 000 Tonnen Palmöl pro Jahr, von denen 80 bis 90 Prozent für die Lebensmittelindustrie bestimmt sind, die Palmöl für Biskuits, Teige, Beutelsuppen und Fertiggerichte verwendet. Rund 5000 Tonnen kommen in der Futtermittelindustrie zum Einsatz.

Das Schweizer Stimmvolk hat am 24. September 2017 mit einer Mehrheit von knapp 80 Prozent beschlossen, den Begriff der Ernährungssicherheit in die Verfassung aufzunehmen (neuer Artikel 104a der Bundesverfassung). Dieser Artikel bestimmt, dass der Bund zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln die Voraussetzungen schafft für "grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen" (Buchstabe d). Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates, die den dem Volk unterbreiteten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des Schweizer Bauernverbands ausgearbeitet hat, präzisiert in ihrem Bericht vom 3. November 2016, was sie unter Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft versteht: "Buchstabe d stellt an den grenzüberschreitenden Handel die Anforderung, dass dieser zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland beitragen soll. In Bezug auf das Inland ist damit gemeint, dass die Importe und Exporte von Lebens- und Produktionsmitteln eine nachhaltige Entwicklung der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft bestärken sollen ... Die Importe von Lebens- und Produktionsmitteln sollen aber nicht auf Kosten einer zu hohen Umweltbelastung, einer Beeinträchtigung der Produktionsgrundlagen oder zulasten ärmerer Bevölkerungsschichten im Ausland gehen. Aus diesem Grund setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene dafür ein, dass Nachhaltigkeitskriterien beim internationalen Handel stärker berücksichtigt werden."

Palmöl kann weder in wirtschaftlicher noch in sozialer oder ökologischer Hinsicht als nachhaltig hergestelltes Produkt bezeichnet werden, weshalb sein Import gegen den neuen Verfassungsartikel 104a und den Willen des Schweizervolkes verstösst.

Soziale Aspekte

Die Arbeitsbedingungen in den Ölpalmplantagen verstossen in vielfacher Weise gegen internationales und nationales Arbeitsrecht: Kinderarbeit, an Sklaverei grenzende Arbeitsverhältnisse, Einbehalt der Ausweispapiere von ausländischen Arbeitern. Dies alles verletzt Artikel 23 der Allgemeinen Erkärung der Menschenrechte sowie die IAO-Übereinkommen. In vielen Fällen werden die Flächen, auf denen die Ölpalmen gepflanzt werden, der Lokalbevölkerung weggenommen, wodurch diese lebenswichtige Anbauflächen verliert.

Umweltaspekte

Für neue Ölpalmplantagen werden oftmals Tausende Hektaren unberührten Regenwalds gerodet. In Indonesien und Malaysia beispielsweise sind für die Palmölproduktion 150 000 Quadratkilometer Regenwald unwiderruflich zerstört worden.

Gesundheitliche Aspekte

Palmöl weist einen zu hohen Gehalt an gesättigten Fettsäuren auf, die das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Mittlerweile enthalten zahlreiche Fertiggerichte, Kuchenteige, Backwaren und diverse Kosmetikartikel Palmöl. Die Konsumentinnen und Konsumenten nehmen also unweigerlich grosse Mengen an gesundheitsschädlichem Palmöl zu sich, auch wenn sie dies nicht wollen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die aus Schweizer Ölsaaten hergestellten Produkte wie Rapsöl einen hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren aufweisen.

Folgen für die Schweizer Landwirtschaft

Zu den bereits erwähnten nachteiligen Auswirkungen eines höheren Palmölimports kommen die negativen Folgen für die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz sowie der ihr vor- und nachgelagerten Sektoren. Das Schweizer Agrarrecht macht den Produzentinnen und Produzenten strenge Auflagen, insbesondere bezüglich des Umweltschutzes, die um ein Vielfaches weitergehen als jene, die in Malaysia oder Indonesien gelten. Diese Auflagen sind mit Kosten verbunden, was wiederum den Preis von Schweizer Ölen in die Höhe treibt. Es wäre inkonsequent, ein Freihandelsabkommen abzuschliessen, welches zur Folge hat, dass inländisches Öl durch spottbilliges und in grossen Mengen importiertes Palmöl ersetzt wird.

Allein in der Landwirtschaft würde der Produktionswert von Ölsaaten von 71 auf 28 Millionen Franken pro Jahr sinken. Ebenso betroffen wären die vor- und nachgelagerten Sektoren wie Ölmühlen und Sammelstellen.

  • Rapsproduktion in der Schweiz: 80 000 Tonnen auf 23 000 Hektaren
  • Sonnenblumenproduktion in der Schweiz: 10 000 Tonnen auf 4000 Hektaren
  • Raps- und Sonnenblumenproduktion im Kanton Genf: 3600 Tonnen auf 1200 Hektaren

Schliesslich ist auf den technischen Aspekt hinzuweisen: Der Bund fördert den Anbau von Holl-Rapssorten (High Oleic Low Linolenic). Diese Sorten ergeben ein Öl, das reich an Ölsäure und arm an Linolensäure ist. Dieses Öl verfügt über optimale Nährwerte, aber besonders wichtig ist seine hohe Hitzebeständigkeit (eignet sich u. a. zum Frittieren), die vergleichbar ist mit jener des Palmöls.

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