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18.3102 · Postulat · 2018-03-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, wie das Thema der Gleichberechtigung von Frauen und Männern an den Schulen unseres Landes behandelt wird. Dabei ist besonders darauf zu achten, ob weibliche Figuren der Schweiz in den Vordergrund gestellt werden oder nicht und inwiefern die Frauenbewegungen aus der Geschichte unseres Landes behandelt werden.

Begründung

Die Schweizer Gründungsmythen stützen sich auf Männer: Wilhelm Tell, die drei Eidgenossen ... Frauen erscheinen in den Erzählungen unseres Landes nur allzu selten, und das, obwohl es zahlreiche Beispiele von weiblichen historischen Figuren gibt, die leider kaum bekannt sind.

Auch in der Schweiz gab es eine Frauenbewegung, die den Frauen das Wahlrecht und das Recht auf Schwangerschaftsabbruch erkämpft hat, wenngleich noch eine Menge zu tun bleibt. Um die rechtliche Gleichstellung zu erreichen, muss in der kollektiven Wahrnehmung verankert werden, dass Frauen genauso viel wert sind wie Männer. Dazu gibt es verschiedene Ansätze. Einer davon ist der historische Ansatz. Die Geschichte des Feminismus und der Frauenbewegungen muss auf den Lehrplänen der Schulen stehen. Dieser Unterricht ist ebenso wichtig wie Biologie und Mathematik, denn er betrifft direkt den Grundsatz der Gleichberechtigung, die in unserer Verfassung verankert und doch noch nicht erreicht ist. In dieser Hinsicht muss etwas unternommen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulates, die Geschichte der Frauen, der Frauenbewegungen und des Feminismus im Rahmen des obligatorischen Unterrichts zu behandeln und so die Schülerinnen und Schüler für die Geschlechtergleichstellung zu sensibilisieren, als berechtigt. Es hat sich in der Tat gezeigt, dass das vorherrschende Geschichtsbild von Männerfiguren geprägt ist. Eine ausgewogene Darstellung der grossen Persönlichkeiten der Schweizer Geschichte wäre daher wichtig, umso mehr als der Schule eine zentrale Rolle bei der Weitergabe des Wissens an die nächste Generation zukommt. Damit würde der Beitrag bedeutender Frauen und der Frauen im Allgemeinen sowie ihr Beitrag an der Entwicklung der Schweiz gewürdigt und anerkannt. Der Bundesrat ist jedoch nicht befugt, im Schulwesen zu intervenieren, welches nach Artikel 62 Absatz 1 der Bundesverfassung in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.