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18.3216 · Interpellation · 2018-03-15

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In mehreren Medienmeldungen wurden die unterschiedliche Betreuung jugendlicher unbegleiteter Asylsuchender wie auch die grossen Unterschiede bei der finanziellen Ausstattung thematisiert. Der Schlüssel zwischen Betreuenden und Asylsuchenden, ihr Einbezug in Entscheidungen ihres Alltagslebens und die Geldmittel, die ihnen zur Verfügung stehen, sind sehr unterschiedlich.

Die Praxis mehrerer Kantone widerspricht Empfehlungen der Konferenz der Sozialdirektoren. Diese empfehlen eine möglichst grosse Eigenverantwortlichkeit in lebenspraktischen Bereichen wie Kochen, den Einbezug der Jugendlichen bei Fragen der Unterbringung und ein genügend hoher Betreuungsschlüssel.

Im Schlussbericht über die Kinderrechtskonvention vom 4. Februar 2015 kritisierte der Ausschuss für die Rechte der Kinder der Vereinten Nationen mehrere Bereiche. Er forderte insbesondere eine unabhängige Institution zur Überwachung der Kinderrechte, die Definition von Verfahren, an welchen sich die zuständigen Behörden bei der Bestimmung des "best interest" des Kindes in allen Bereichen orientieren können, eine Stärkung des Rechts der Kinder, ihre Meinung zu sie betreffenden Anliegen frei äussern zu können, und sicherzustellen, dass das Asylverfahren den spezifischen Bedürfnissen der Kinder vollständig Rechnung trägt.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es beim Bund aufgrund der sehr unterschiedlichen kantonalen Handhabungen Überlegungen, Mindeststandards bei der Unterbringung von jugendlichen unbegleiteten Asylsuchenden vorzugeben?

2. Ist der Bund bereit, eine Kontrolle zur Unterbringung und Betreuung dieser Asylsuchenden einzuführen?

3. Die SODK hat einen vergleichenden Bericht für dieses Jahr in Aussicht gestellt. Wann wird er erscheinen? Wird der Bund diesen auswerten?

4. Wie beurteilt der Bundesrat die grosse Bandbreite der Betreuung der jugendlichen Asylsuchenden im Hinblick auf ihre Zukunftsperspektiven?

5. Welche Empfehlungen aus dem Schlussbericht des Ausschusses für die Rechte der Kinder der Vereinten Nationen wurden bis heute umgesetzt?

6. Wie sieht der Fahrplan für die bis heute nicht umgesetzten Empfehlungen aus?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund entschädigt den Kantonen die Sozialhilfekosten für Personen des Asylbereichs mit Pauschalen. Ende April 2018 hat der Bundesrat entschieden, diese Subvention um die erhöhten Kosten, die den Kantonen durch die besonderen Bedürfnisse bei Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Personen des Asylbereichs (UMA) entstehen, angemessen zu erhöhen. Der Bund legt jedoch keine für die Kantone geltenden Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von UMA fest. Für die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen, wozu unter anderem die Unterbringung und Betreuung gehören, gilt kantonales Recht. Folglich ist dieses auch bei UMA anwendbar.

2. Aufgrund dieser Zuständigkeit hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) im Mai 2016 Empfehlungen zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich verabschiedet. Diese Empfehlungen bezwecken, das Recht und die Praxis der Kantone bezüglich Unterbringung und Betreuung der UMA zu harmonisieren und sicherzustellen, dass die Vorgaben der Kinderrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte des Kindes; SR 0.107) eingehalten werden. Eine inhaltliche Kontrolle der Sozialhilfe oder allfälliger Kindesschutzmassnahmen erfolgt über die zuständigen Rechtsmittelinstanzen. Dem Bund kommt in diesem Bereich kein Weisungsrecht gegenüber den Kantonen zu.

3. Die SODK plant, im Verlauf des Jahres 2018 eine Evaluation der von ihr im Frühling 2016 verabschiedeten Empfehlungen zu machen. Der genaue Zeitpunkt der Evaluation ist noch nicht bekannt.

4. Nach Ansicht des Bundesrates unterscheiden sich die Zukunftsperspektiven für jugendliche Asylsuchende nicht nach Zuweisungskanton. Sie sind insbesondere auch abhängig vom Verfahrensstand sowie von der Frage des Bleiberechts. Es gibt zudem weitere Faktoren, welche die Zukunftsperspektiven beeinflussen können, wie die sozialen und beruflichen Kompetenzen, der Gesundheitszustand der betreffenden Person oder auch die Arbeitsmarktsituation.

5. Der Bund hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der alle Bundesämter und die interkantonalen Konferenzen vertreten sind, die von den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses betroffen sind. Die Empfehlungen wurden unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, der Bedeutung der Empfehlungen, des aktuellen Stands der Umsetzung, des vermuteten oder erkannten Handlungsbedarfs sowie der Dringlichkeit des Anliegens analysiert. Anschliessend wurden Massnahmen im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen erarbeitet.

6. Der Bundesrat wird über diese Massnahmen sowie über die Umsetzungsstrategie zu den Empfehlungen bis Ende 2018 befinden.

Antwort des Bundesrates.