18.3224 · Interpellation · 2018-03-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die öffentlichen Ausgaben für Bildung stehen aus verschiedenen Gründen immer mehr unter Druck. Angesichts von 80 Hochschulstandorten und bestehenden Parallelangeboten sollen zur Kostenoptimierung bei den Hochschul-Finanzierungspartnern (Bund und Kantone) in Zukunft vermehrt Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen kantonalen Universitäten geprüft werden. Im HFKG besteht die Möglichkeit für den Bund, mit projektgebundenen Beiträgen die Schaffung von gemeinsamen Institutionen mehrerer Hochschulen finanziell zu unterstützen. In der Vergangenheit ist es nur vereinzelt zu solchen Zusammenschlüssen oder zur Schaffung von regionalen oder nationalen Kompetenzzentren gekommen. Die einzelne kantonale Universität hat wenig bis keine Veranlassung, von sich aus Zusammenarbeitsmöglichkeiten mit anderen Universitäten zu prüfen. Ändern könnte man dieses Verhalten mit der Aufnahme von zusätzlichen Anreizen durch den Bund in der nächsten BFI-Botschaft.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist er bereit, Kooperationen zwischen kantonalen Universitäten aktiv zu fördern?
2. Ist es denkbar, dass in der nächsten BFI-Botschaft ein zusätzlicher Fördermittel-Betrag reserviert wird für finanzielle Anreizinstrumente, die es lohnend erscheinen lassen, Kooperationen wie die Zusammenlegung von Ausbildungsgängen usw. seitens der kantonalen Hochschulen anzustreben?
3. Sieht er andere Möglichkeiten, vermehrt Kooperationen zwischen kantonalen Universitäten zu fördern, als ausschliesslich mit projektgebundenen Beiträgen gemäss Artikel 59 HFKG?
Begründung
Ohne finanzielle Anreize durch den Bund werden keine Zusammenlegungen von Studiengängen zwischen kantonalen Universitäten erfolgen. Dabei gilt es zu beachten, dass die Qualität von Ausbildungsgängen bei der Realisierung nicht leiden darf, es muss Exzellenz angestrebt werden. Auch für die Dozierenden und Studierenden muss das Resultat erträglich sein. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Reputation der einzelnen Universität. Die Ideen, welche von Avenir Suisse zur Hochschulpolitik und -finanzierung beigesteuert werden, können dabei hilfreich sein. Swissuniversities und das SBFI sind gefordert, in der nächsten BFI-Botschaft Instrumente vorzusehen, welche Kooperationsprozesse ermöglichen, die für die Trägerkantone finanziell lohnend sind.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Hochschulen verfügen über ein hohes Mass an gesetzlich verankerter Autonomie und bestimmen in eigener Regie und im Einklang mit ihrem Träger die Angebote in Lehre, Forschung und Dienstleistungen. Dazu gehören auch Entscheidungen über Zusammenschlüsse, Kooperationen oder die Schaffung von Kompetenzzentren. Der Bund hat keine allgemeine Kompetenz, eine Aufgabenteilung oder Kooperationen unter den Hochschulen vorzugeben. Die Hochschulen agieren traditionell in einem Spannungsfeld von Wettbewerb und Zusammenarbeit. In der Vergangenheit fanden schon verschiedene Kooperationen und Arbeitsteilungen statt (z. B. im Rahmen von "Arc lémanique" u. a. Transfer von Chemie, Mathematik und Physik von der Uni Lausanne an die EPFL und Zusammenlegung der Pharmazie der Uni Lausanne und der Uni Genf nach Genf; Zusammenarbeit in Benefri). Solche Kooperationen und Aufgabenteilungen wurden auch angeregt und unterstützt mit projektgebundenen Beiträgen des Bundes nach dem bisherigen Universitätsförderungsgesetz. Auch unter dem neuen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 (HFKG) kann die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) mit projektgebundenen Beiträgen Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung unterstützen. Dazu gehören nach Artikel 59 HFKG auch kostenoptimierende Projekte, wie z. B. die Bildung von Kompetenzzentren oder die Aufgabenteilung unter den Hochschulen. Solche Vorhaben werden auch im Rahmen des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation finanziert. Mit den nationalen Forschungsschwerpunkten beispielsweise stärkt der Bund strategisch wichtige Forschungsbereiche über die Etablierung von Kompetenzzentren, wobei auch die Kräftekonzentration und die Arbeitsteilung unter den Institutionen gefördert werden.
2. Die SHK beschliesst 2019 im Hinblick auf die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2021-2024 eine gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination sowie eine Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Die SHK hat am 23. November 2017 Swissuniversities beauftragt, ihr bis Ende 2018 einen entsprechenden Antrag vorzulegen. Zu den Vorgaben der SHK für diesen Antrag gehört, dass Swissuniversities Möglichkeiten von Portfoliobereinigungen und Aufgabenteilungen zwischen den Hochschulen und Hochschultypen identifiziert und Vorschläge für deren Umsetzung unterbreitet. Solche Vorhaben könnten insbesondere mit projektgebundenen Beiträgen finanziert werden. Zudem sind Aussagen zum Bedarf an Beiträgen für gemeinsame Infrastruktureinrichtungen (Art. 47 Abs. 3 HFKG) gefragt. Swissuniversities soll überdies einen Antrag unterbreiten, der die besonders kostenintensiven Bereiche sowie die darin vorgesehene Aufgabenteilung aufzeigt. Durch eine entsprechende Schwerpunktbildung in Lehre und Forschung soll eine höhere Kosteneffizienz bei der Verwendung der öffentlichen Mittel unter Wahrung oder Steigerung der Qualität erreicht werden (Art. 40 HFKG). Gemäss HFKG können einem Hochschulträger, der den Beschlüssen zur Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen nicht nachkommt, die Bundesbeiträge gekürzt oder verweigert werden (Art. 40 Abs. 3 HFKG).
3. Mit den erwähnten spezifischen Instrumenten des HFKG sowie den Instrumenten der Forschungsförderung hat der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Voraussetzung geschaffen, um die Hochschulen und ihre Träger darin zu unterstützen, Kooperationsprojekte und Arbeitsteilungen zu realisieren. In diesem Sinne liegt die Verantwortung bei den Hochschulen und ihren Trägern, diesen Rahmen bestmöglich zu nutzen und allenfalls mit eigenen Massnahmen zu ergänzen.
Antwort des Bundesrates.