18.3243 · Interpellation · 2018-03-15
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 24. September 2013 hat die Schweiz an der 68. Session der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Erklärung über den Einsatz für die Beseitigung von sexueller Gewalt in Konflikten (Declaration of commitment to end sexual violence in conflict) unterzeichnet. Mehr als 160 Staaten haben diesbezüglich ihre Einsatzbereitschaft erklärt.
Weiter wurde im Juni 2014 an einem internationalen Gipfeltreffen in London, einberufen von der britischen Regierung, ein internationales Protokoll über die Untersuchung von sexueller Gewalt in Konfliktsituationen verabschiedet, womit sich zahlreiche Staaten verpflichtet haben, das immense Problem der sexuellen Gewalt in Konflikten zu bekämpfen. Für 2019 ist vorgesehen, dass die britische Regierung erneut ein internationales Gipfeltreffen einberuft, um die seither erreichten Fortschritte zu beleuchten und neue Ziele zu setzen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Welche Massnahmen, die in der Uno-Erklärung zur Beseitigung von sexueller Gewalt in Konflikten vorgesehen sind, wurden umgesetzt?
2. Wie setzt sich die Schweiz innerhalb der Vereinten Nationen ein, um die Anstrengungen im Kampf gegen dieses immense Problem zu verstärken?
3. Umfasst der Expertenpool für zivile Friedensförderung des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ausreichend Expertinnen und Experten in diesem Bereich, um internationale Organisationen, internationale Gerichte oder Drittstaaten zu unterstützen?
4. Wie unterstützt die Schweiz konkret das Engagement der Zivilgesellschaft in der Dokumentierung von Straftaten sexueller Gewalt, in der Opferhilfe und im Kampf gegen die Tatsache, dass solche Verbrechen noch immer viel zu oft straffrei bleiben?
5. Welche Möglichkeiten gibt es, den von sexueller Gewalt in Konflikten Betroffenen, die in der Schweiz Zuflucht gefunden haben, medizinische und psychosoziale Unterstützung zu gewähren?
6. Inwiefern hat der Bundesrat sichergestellt, dass das Protokoll des Gipfeltreffens von 2014 eingehalten wird, und die darin enthaltenen Empfehlungen umgesetzt?
7. Wird die Schweiz aktiv an dem für 2019 in London geplanten Gipfeltreffen teilnehmen? Welche weiteren Massnahmen könnten dort angekündigt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2./6. Die Schweiz setzt die Empfehlungen der Deklaration im Rahmen ihrer bestehenden Strategien zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Frauenrechte um: Die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Konflikten und humanitären Kontexten ist eine Priorität in der neuen EDA-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter (2017) wie auch in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (strategisches Ziel 7) und des Nationalen Aktionsplans 1325 (Frauen, Frieden, Sicherheit).
Vor Ort unterstützt die Schweiz über ihre humanitäre Hilfe vor allem spezifische Projekte für Opfer sexueller Gewalt. Auf globaler Ebene leistet sie einen finanziellen Beitrag an Koordinationsmechanismen zur Bekämpfung von sexueller Gewalt sowie an Studien zur Prävalenz sexueller Gewalt in Konfliktzonen. Zudem engagiert sie sich im Rahmen der Plattform "Call to Action", die sich gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Notsituationen einsetzt und über 70 Partner umfasst (Staaten, Uno und NGO), und entsendet Expertinnen und Experten im Bereich des Schutzes vor sexueller Gewalt in Uno-Organisationen. Die Schweiz unterstützt auch UN Women in der Durchführung von Schulungen zur Identifizierung, Aufklärung und Bekämpfung von sexueller Gewalt im Rahmen von Konflikten für Personal von Friedenssicherungseinsätzen. Im Rahmen der Prävention von sexueller Ausbeutung durch Uno-Personal in Feldeinsätzen unterstützt die Schweiz die Nulltoleranzpolitik des Uno-Generalsekretärs und setzt sich für einen opferzentrierten Ansatz bei der Verfolgung solcher Fälle ein.
3. Der Schweizer Expertenpool für zivile Friedensförderung konnte bisherige Anfragen zu dieser Thematik positiv beantworten und mehrfach Gender-Expertise in internationalen Organisationen zum Einsatz bringen. Die Humanitäre Hilfe verfügt über eine Fachgruppe "Schutz", die sich dafür einsetzt, dass die Rechte, die Sicherheit, die Integrität und die Würde der von bewaffneten Konflikten und Naturkatastrophen betroffenen Personen gewahrt bleiben. Die Mitglieder dieser Fachgruppe werden in humanitäre Organisationen der Uno wie das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) entsandt.
4. Seit 2014 unterstützt die Schweiz die NGO Women's Initiatives for Gender Justice. Diese unterstützt von sexueller Gewalt Betroffene, indem ihnen Zugang zu psychosozialer und medizinischer Versorgung ermöglicht wird. Dieses Projekt trägt auch dazu bei, dass Straftäter von sexueller Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden. Die Dokumentation von sexueller Gewalt wird auch in Prozessen vor dem Internationalen Strafgerichtshof verwendet. Weiter unterstützt die Schweiz die Organisation Justice Rapid Response, ein weltweites Netzwerk von Spezialistinnen und Spezialisten, die zur schnellen und unabhängigen Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden können.
5. Nach der Einreichung eines Asylgesuchs in einer Einrichtung des Bundes können Personen, die im Rahmen von Konflikten sexueller Gewalt ausgesetzt waren, Sozial- und Nothilfe in Anspruch nehmen wie alle anderen Asylbewerberinnen und -bewerber. Sie sind gemäss Krankenversicherungsgesetz versichert und können sich einer psychologischen Behandlung unterziehen. Bei Bedarf zieht das SEM spezifische Organisationen oder Spezialistinnen und Spezialisten bei.
7. Die Schweiz hat derzeit noch keine Informationen zu dem für 2019 geplanten Gipfeltreffen. Sie wird über eine Teilnahme entscheiden, wenn sie über die notwendigen Angaben verfügt.
Antwort des Bundesrates.