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Überkapazität der Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen. Bürgerinnen und Bürger zahlen den Preis!

18.3312 · Interpellation · 2018-03-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Artikel 31a des Umweltschutzgesetzes (USG) und Artikel 4 Absatz 2 der Abfallverordnung (VVEA) sind die Kantone verpflichtet, bei der Abfallplanung auf regionaler und kantonsübergreifender Ebene zusammenzuarbeiten und sich insbesondere beim Bau neuer Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) abzustimmen. Doch diverse riesige Bauvorhaben, die schweizweit angekündigt worden sind, erwecken den Eindruck, dass jeder in seinem Eckchen macht, was er will. Die Überkapazität der Verbrennungsanlagen verursacht einen absurden Verkehr mit Abfällen und enorme Entsorgungskosten für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler. Diese Situation legt nahe, dass ein Staatsmonopol errichtet werden muss, um die Versorgung dieser riesigen Anlagen mit brennbaren Abfällen zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger haben keine Wahl mehr; sie sind nur noch gut genug zum Zahlen.

Davon abgesehen, dass die klassischen Verbrennungsanlagen nicht die beste Lösung sind, um sich brennbarer Abfälle zu entledigen, und dass die Schweiz eine der höchsten Pro-Kopf-Mengen an unsortierten Abfällen produziert, liegt die Vermutung nahe, dass der Anteil wiederverwertbarer Stoffe in den verbrannten Abfällen hoch ist.

Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, dem Bundesrat die folgenden Fragen zu stellen:

1. Welche KVA-Projekte sind schweizweit derzeit im Gange, für welche Abfallmengen und zu welchen Baukosten?

2. Welche KVA sind derzeit in Betrieb, für welche Abfallmengen?

3. In seiner Stellungnahme zu meiner Frage 17.5628 gab der Bundesrat an, der erneuerbare Anteil von Siedlungsabfällen stamme hauptsächlich aus Biomasse (Holz, Nahrungsmittelabfälle usw.), Papier, Karton, Textilien sowie teilweise aus Biomasse in Verbundverpackungen. Ist Ihnen bewusst, dass diese Abfälle nicht in eine Verbrennungsanlage gehören, sondern vielmehr rezykliert werden müssten?

4. Wie viele Prozent der Siedlungsabfälle macht dieser "erneuerbare" Anteil aus?

5. Welche Menge an Siedlungsabfällen wird den Zollstatistiken nach jährlich in die Schweiz eingeführt?

6. Welche Menge an Siedlungsabfällen wird in der Schweiz produziert (ohne die Importe)?

7. Welche Deponien nehmen die Rost- und Kesselasche und den Kesselstaub aus den Verbrennungsanlagen auf?

8. Wie hoch sind bei der Kehrichtverbrennung die durchschnittlichen Kosten pro Tonne?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gemäss Artikel 31 des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) sind die Kantone zur Abfallplanung und Zusammenarbeit verpflichtet. Sie ermitteln den Bedarf an Kapazitäten von Abfallanlagen und legen deren Standorte und Grössen fest, wobei Überkapazitäten zu vermeiden sind. Können sich die Kantone nicht einigen, kann der Bund Vorschläge unterbreiten. Im Rahmen der Revision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA, SR 814.600) wurde die Möglichkeit des Bundes zur Stellungnahme zu den kantonalen Abfallplanungen vorgeschlagen, jedoch aufgrund der Vernehmlassung verworfen. Vor diesem Hintergrund kann Folgendes festgehalten werden:

  • Die Standortkantone betreiben eine rollende Planung bei der Kapazitätsplanung, d. h., der zukünftige Bedarf an Kapazitäten wird laufend anhand der Entwicklung der Abfallmengen hochgerechnet.
  • Eine Kapazitätsreserve von rund 5 bis 10 Prozent ist für die Abdeckung von saisonalen Spitzen der Anliefermengen und für Hilfeleistungen im Falle von Havarien anderer Anlagen nötig. Der Bund erachtet daher diese Vorhaltung an freien Kapazitäten als sinnvoll, zumal sie mit Importen von kurzfristig verfügbarem Marktkehricht oder durch den Import von Siedlungsabfällen genutzt werden können.
  • Bei der (Vor-)Finanzierung von Neubau- und Sanierungsprojekten von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) ist dem Verursacherprinzip gemäss Artikel 2 des Umweltschutzgesetzes Rechnung zu tragen. Missbräuchliche Quersubventionierungen zwischen gefangenen Kunden und Kunden im Wettbewerb sind unzulässig.

Dem Bundesrat sind keine Planungen von zusätzlichen neuen KVA und keine Erhöhung der Gesamtkapazität bekannt. Es laufen aber verschiedene Projekte zur Sanierung bestehender Anlagen: Aktuell ist der Ersatz der KVA Zuchwil in Planung mit einer unveränderten Kapazität von 221 000 Tonnen und geplanten Kosten (gemäss Medienberichten) von 400 bis 450 Millionen Franken. Auch die KVA Dietikon soll bis 2030 ausgebaut werden von aktuell 120 000 Tonnen pro Jahr auf rund 160 000 Tonnen pro Jahr und damit die Kapazität der KVA Horgen übernehmen, die stillgelegt werden soll. Die Kosten dieses Ausbaus werden auf 285 Millionen Franken (gemäss Medienberichten) beziffert. In Genf ist ein Ersatz für die veraltete UIOM Les Cheneviers geplant. Die neue Anlage weist mit 180 000 Tonnen pro Jahr aufgrund der Anpassung an den zukünftigen Bedarf eine um 70 000 Jahrestonnen geringere Kapazität als die aktuelle KVA auf, die ursprünglich für ein wesentlich grösseres Einzugsgebiet gebaut wurde. Die geplanten Kosten für die neue Anlage betragen 225 Millionen Franken.

2. Die aktuelle Liste der Schweizer KVA und ihrer Kapazitäten ist im Anhang Tabelle 1 angefügt. Die KVA weisen 2017 mit einer gesamten Menge an brennbaren Abfällen von rund 4,01 Millionen Tonnen und einer Gesamtkapazität von 4,04 Millionen Tonnen eine Auslastung von 99 Prozent auf.

3. Die Kantone sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass verwertbare Anteile von Siedlungsabfällen soweit möglich separat gesammelt und stofflich verwertet werden. Die Verwertung soll ökologisch und ökonomisch sinnvoll sein, und es muss ein Markt für die Recyclingprodukte bestehen. Es ist sinnvoll, sich bei den Separatsammlungen auf Wertstoffe von guter Qualität zu beschränken und Sammelquoten anzustreben, die eine möglichst hohe Ökoeffizienz gewährleisten.

4. Bei der letzten Untersuchung der Zusammensetzung des Schweizer Hauskehrichts hat eine Abschätzung ergeben, dass noch rund 344 000 Tonnen realistisch verwertbare Wertstoffe in den rund 1,8 Millionen Tonnen Hauskehricht verbleiben. Knapp zwei Drittel davon entfallen auf biogene Abfälle wie Küchenabfälle und Food Waste.

5. Im Jahr 2017 wurden rund 450 000 Tonnen Siedlungsabfälle importiert, davon rund 300 000 Tonnen aus Deutschland. Für einen Grossteil dieser Importe bestehen langjährige Verträge. Die Abfallimporte aus dem grenznahen Ausland sind aus ökologischen Gründen sinnvoll. Einerseits werden Transportwege reduziert, und andererseits tragen sie zur Wirtschaftlichkeit des Betriebes einer KVA bei. Zudem wird durch die Verbrennung in der Schweiz vermieden, dass aufgrund der fehlenden Verbrennungskapazitäten im Ausland Abfälle deponiert werden müssen, was wesentlich umweltbelastender ist (Vermeidung des Treibhausgaseffekts durch Methan aus Deponien).

6. In der Schweiz fielen 2016 gesamthaft rund 6,05 Millionen Tonnen Siedlungsabfall (Hauskehricht und kehrichtähnliche Abfälle aus Industrie und Gewerbe) an, davon wurden 3,17 Millionen Tonnen (52 Prozent) separat gesammelt und 2,88 Millionen Tonnen (48 Prozent) in KVA verbrannt.

7. KVA-Schlacken sind in Deponien des Typs D zur Ablagerung zugelassen, KVA-Filteraschen ebenfalls, sofern die darin enthaltenen Metalle, insbesondere Zink, vorgängig zurückgewonnen wurden. Filteraschen ohne Rückgewinnung von Metallen dürfen noch bis spätestens Ende 2020 in hydraulisch gebundener Form auf Deponien des Typs C abgelagert werden (Liste Deponien der Typen D und C im Anhang Tabelle 2).

8. Der Verbrennungspreis in KVA ist in den letzten acht Jahren von 159 Franken pro Tonne auf aktuell 135 Franken pro Tonne gesunken. Gründe dafür sind einerseits die Amortisation der Anlagen, andererseits die gestiegenen Erlöse aus dem Verkauf von Wärme und Strom, die zur Deckung der Betriebskosten beigetragen haben.

Tabelle 1: Liste KVA und Verbrennungskapazität 2017

KantonName KVAVerbrennungskapazität(inkl. polit. Limiten) [Tonnen / Jahr]AGBuchs (AG)145 053 AGOftringen66 190 AGTurgi124 722 BEBern138 000 BEBiel46 107 BEThun137 979 BSBasel205 000 FRFribourg93 105 GELes Cheneviers250 000 GLNiederurnen115 099 GRTrimmis95 000 LUPerlen228 046 NEColombier67 047 NELa Chaux-de-Fonds50 000 SGBazenheid128 726 SGBuchs (SG)178 660 SGSt. Gallen70 138 SOZuchwil221 000 TGWeinfelden140 443 TIGiubiasco178 477 VDTridel170 000 VSGamsen41 203 VSSion65 000 VSMonthey188 411 ZHDietikon117 939 ZHHinwil195 153 ZHHorgen32 337 ZHHagenholz242 006 ZHJosefstrasse126 061 ZHWinterthur180 046 Alle Anlagen4 036 946

Tabelle 2: Liste Deponien 2017 Typ C / D

KantonDeponienameGemeindeDeponie/Kompartiment TypAGSeckenbergFrickDBELaufengrabenBolligenDBERonde SagneTavannes / ReconvilierDBETeuftalFrauenkappelenD und CBETürliacherJabergDBLElbisgrabenLiestal / FüllinsdorfD und CBLHinterm ChestelLiesbergDFRChâtillon FRHauterive FRDGESIG Châtillon GEBernexDGRPlaun GrondIlanz / GlionDGRTec BianchLostalloDGRUnterrealtaCazisDNWCholwaldEnnetmoosDSGBuchserbergBuchsDSGBurgauerfeldFlawilD und CSGLienzAltstättenDSGTüfentobelGaiserwaldDSHMKD PflummGächlingenDSORothacker AGWalterswilDUREielenAttinghausenDVDCarrières du LessusOllonDVDISDS OulensOulensCVDSur CrusilleValeyres sous MontagnyDVSGamsenriedBrig-GlisD und CZGTännlimoosBaarD und CZHChrüzlenOetwil am SeeDZHHäuliLufingenD und CZHLeigruebLufingenD und CZHRietOberwinterthurDZHTambrigObfeldenD und CZHWissenbüelGossau ZHC

Antwort des Bundesrates.