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18.3501 · Interpellation · 2018-06-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Bahnhöfe gehören zu den meistfrequentierten Lagen und sind damit für den Detailhandel besonders attraktive Standorte. Häufig profitieren sie zudem von grosszügigen Ausnahmeregelungen bezüglich Ladenöffnungszeiten.

Die SBB vermieten an den Bahnhöfen Flächen, die sie ursprünglich für die Bereitstellung von Verkehrsdienstleistungen erhalten haben. Sie betreiben jedoch reine Gewinnmaximierung und profitieren von Marktverzerrungen. Die Mieten der SBB gelten in der Detailhandelsbranche als exorbitant und basieren oft auf unrealistischen Umsatzerwartungen. In der Realität führt dies dazu, dass sich fast nur Grossverteiler und internationale Ketten darum bewerben können. Diese haben aufgrund ihrer Grösse auch die Möglichkeit, eine Mischrechnung zu machen, wenn ein Standort nicht rentiert. Lokale KMU und kleinere Detailhändler bleiben ganz auf der Strecke oder müssen schon nach kurzer Zeit Standorte aufgeben, da sich die von den SBB mit den KMU/Detailhändlern hochgerechneten Umsatzerwartungen nicht realisieren.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Quadratmeter Retail-Fläche vermieten die SBB insgesamt, und welche Einnahmen erzielen sie damit?

2. Welcher Anteil an den Retail-Mietverhältnissen in Bahnhöfen entfällt auf Unternehmen, die sich im Besitz der zwei Grossverteiler (Migros, Coop) befinden? Wie sieht es insbesondere an Hauptfrequenzpunkten wie HB Zürich und HB Bern aus?

3. Bemühen sich die SBB darum, die Bedürfnisse der Standortgemeinden bezüglich der Vermietung der Flächen in ihren Bahnhöfen in Erfahrung zu bringen? Wenn ja, mit welchen Mitteln?

4. Hätten die SBB als Staatsbetrieb in ihrer Vermietungspraxis nicht eine gesellschaftliche Verantwortung, die über die reine Maximierung ihrer Profite hinausgeht? Müssten sie nicht einen Beitrag zu einer vielfältigen und ausgewogenen lokalen Versorgung leisten?

5. Auf welchen Ebenen hätte das Parlament aus Sicht des Bundesrates Einflussmöglichkeiten auf die Vermietungspraxis der SBB, wenn der entsprechende politische Wille vorhanden ist?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat steuert die SBB als Eigner mit strategischen Zielen (aktuell für die Jahre 2015 bis 2018). Auf das operative Geschäft des Unternehmens nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. In seinen strategischen Zielen erwartet der Bundesrat, dass die SBB die Bahnhöfe attraktiv gestalten, deren Ausbau zu kundenfreundlichen Dienstleistungszentren vorantreiben und den Zugang zur Bahn fördern. SBB Immobilien soll durch die gezielte Entwicklung ihres Portfolios und der Bahnareale an deren Wertsteigerung partizipieren. Dabei verbleiben die Gewinne von SBB Immobilien im Bahnsystem und werden insbesondere für den Unterhalt und Betrieb der Infrastruktur sowie für die Sanierung und Stabilisierung der Pensionskasse SBB eingesetzt. Wie die SBB die Vorgaben des Bundesrates umsetzen, liegt in der Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Der Bundesrat überprüft jährlich die Erreichung der strategischen Ziele. Die Ziele im Immobilienbereich der SBB erachtet er im Geschäftsjahr 2017 als erfüllt.

Vor diesem Hintergrund und nach Rücksprache mit den SBB kann der Bundesrat zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung nehmen:

1. Im Jahr 2017 lag die vermietete Retailfläche in den Bahnhöfen der SBB bei rund 115 000 Quadratmetern. Damit erzielten die SBB einen Mietertrag von rund 180 Millionen Franken.

2. Der Anteil der Retailfläche von Unternehmen im Besitz von Migros und Coop betrug im Jahr 2017 schweizweit 25,3 Prozent. Im Hauptbahnhof Zürich lag der Anteil bei 17,2 Prozent und im Bahnhof Bern bei 28,3 Prozent.

3. Die SBB sind für die Auswahl der Geschäfte selbst verantwortlich. Sie verfügen über eine Fachstelle, welche sich aus Spezialisten aus Handel und Gastronomie zusammensetzt. Diese Fachstelle ist zuständig für die Ausschreibung und Zuteilung der Gewerbeflächen in den Bahnhöfen. Dies erfolgt mit dem Ziel, das Angebot weiter zu diversifizieren, die Kundenzufriedenheit im Bahnhof zu erhöhen und Einnahmen entsprechend der Qualität der Standorte zu erzielen.

4. In der Praxis verteilen sich internationale, nationale und lokale Marken ungefähr gleich stark - auch lokale Firmen haben die Chance, in Bahnhöfen ein Geschäft zu eröffnen. Marktforschungen helfen, die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden am jeweiligen Bahnhofstandort zu ermitteln. Die SBB sind bestrebt, den Gewinn aufgrund der eingereichten Angebote zu optimieren; dies in der Erkenntnis, dass nur ein attraktiver Angebotsmix erfolgversprechend ist. Die im Ausschreibungsverfahren eingereichten Angebote werden anhand eines Bewertungsrasters beurteilt. Dabei wird eine gleich starke Gewichtung von wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien vorgenommen.

5. Die Steuerung der verselbstständigten Einheiten des Bundes ist Aufgabe des Bundesrates. Die strategischen Ziele, welche die Prioritäten des Eigners für eine Periode von jeweils vier Jahren festschreiben, sind gemäss Corporate-Governance-Strategie des Bundesrates ein zentrales Instrument zur Steuerung der verselbstständigten Einheiten. Den eidgenössischen Räten fallen die Oberaufsicht und eine Mitwirkung bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten des Bundes zu. Sie wirken mit bei der Festlegung der strategischen Ziele für die verselbstständigten Einheiten und können dem Bundesrat Aufträge erteilen im Hinblick auf deren Festlegung oder Änderung.

Antwort des Bundesrates.