18.3515 · Interpellation · 2018-06-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Auftrag an die Post zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs ist in Artikel 32 des Postgesetzes umschrieben. Dieser gesetzliche Auftrag sieht eine Berücksichtigung aller Bevölkerungsgruppen und die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung vor. Die Bedürfnisse der KMU werden nicht explizit erwähnt. Diese unterscheiden sich aber teilweise erheblich von den Bedürfnissen der Privatpersonen. Die Angebote des Zahlungsverkehrs spielen dabei für die KMU eine wichtige Rolle. Da immer mehr herkömmliche Poststellen in Postagenturen umgewandelt werden, wird sich diese Situation in Zukunft weiter verschärfen. Die Post hat im Herbst 2017 neue Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs für Privatpersonen an der Haustür eingeführt. Es ist aber auch für KMU sehr wichtig, dass sie Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs möglichst vor Ort abwickeln können. In dieser Hinsicht besteht eine gesetzliche Lücke, auf welche auch die Postcom in ihrem Jahresbericht 2017 hinweist.
1. Ist sich der Bundesrat dieser gesetzlichen Lücke bewusst?
2. Plant er, diese Lücke im Rahmen der anstehenden Revision der Postgesetzgebung zu schliessen?
3. Sieht er allenfalls andere Massnahmen vor, damit der Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr auch für KMU gestärkt werden kann?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Grundversorgung im Zahlungsverkehr umfasst neben der Eröffnung und Führung eines Zahlungsverkehrskontos Transaktionen, die im Zusammenhang mit diesem stehen (Überweisung), sowie den Barzahlungsverkehr (Ein- und Auszahlung). Das Angebot muss für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Weise zugänglich sein. Für Menschen mit Behinderungen stellt die Post den barrierefreien Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr sicher. Die Dienstleistungen sind grundsätzlich technologieneutral formuliert, damit Postfinance das Angebot flexibel und kostendeckend ausgestalten kann. Der Zugang kann namentlich mittels Poststelle, Agentur, Hausservice, Geldautomat, Briefverkehr oder elektronisch gewährleistet werden. Da der Zugang zum elektronischen Angebot nicht messbar ist, beschränkt sich die Erreichbarkeitsmessung auf den Barzahlungsverkehr. Diese Dienstleistungen müssen für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innert 30 Minuten zugänglich sein. Der Verordnunggeber hat sich bei der Festlegung der Erreichbarkeitsvorgaben einerseits an der Wohnbevölkerung orientiert und ist andererseits davon ausgegangen, dass viele Zahlungsverkehrsdienste ohne bedienten physischen Zugangspunkt in Anspruch genommen werden können und zudem oft nur einmal im Monat genutzt werden. Insofern liegt keine gesetzliche Lücke vor.
2./3. Der Bundesrat ist sich der Problematik des Barzahlungsangebots für KMU beim Agenturmodell bewusst. In der Agentur sind Einzahlungen mit Debitkarten möglich. Für grössere Bargeldabfuhren und die Bargeldversorgung von Geschäftskunden bietet die Post mit der Tochter Securepost (www.securepost.ch) kundenindividuelle Lösungen an.
Bereits im Frühjahr 2017 beabsichtigte die Post, eine neue Lösung für die Ablieferung der Tageseinnahmen von KMU-Betrieben in einem Versuchsbetrieb zu pilotieren (auf Basis des Angebots "Secure Cube"). Aufgrund des zu geringen Interesses bei den angefragten Kunden wurde das Angebot nicht mehr weiterverfolgt.
Zurzeit entwickelt die Post eine neue, auf KMU zugeschnittene, kostendeckende Lösung für die Ablieferung von Tageseinnahmen. Bis dieses Angebot auf dem Markt ist, bietet die Post in Gebieten mit neuumgesetzten Postagenturen im Bedarfsfall pragmatische Übergangslösungen an.
Die Ablieferung von Bareinnahmen kann alternativ zur Einzahlung am Postschalter auch am Bankschalter oder an einem Geldautomaten mit Einzahlmöglichkeit durchgeführt werden. Die im Sommer 2017 im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation durchgeführte Erhebung zur Postversorgung zeigt, dass nur 40 Prozent der KMU über ein Zahlungskonto von Postfinance verfügen und rund die Hälfte der KMU überhaupt keine Bareinzahlungen tätigt.
Angesichts dieser Ausgangslage sieht der Bundesrat keinen gesetzgeberischen oder sonstigen Handlungsbedarf.
Antwort des Bundesrates.