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18.3517 · Motion · 2018-06-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen für ein Impulsprogramm auszuarbeiten, damit der Bund die Kantone und Gemeinden darin unterstützen kann, die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen auf Stufe der Sekundarschulen, Gymnasien und der Berufsbildung im Bereich der Digitalisierung zu stärken.

Begründung

Die Digitalisierung verändert unsere Wirtschaft, das Alltagsleben und unsere Berufswelt. Der Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung liegt in der Bildung und deren Anpassung an die zukünftig benötigten Kompetenzen. Das Bildungssystem hat die Aufgabe, diese Kompetenzen alters- und zielgruppenadäquat auf allen Bildungsstufen und in allen Bildungsgängen zu vermitteln. Während die Hochschulen bereits sehr stark im Bereich der Digitalisierung engagiert sind, besteht auf Stufe der obligatorischen Bildung, der Gymnasien und der Berufsbildung noch grosses Potenzial.

Die erwähnten Bildungsbereiche liegen in der Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden. Durch ein Impulsprogramm könnte der Bund die Kantone und Gemeinden darin unterstützen, die Digitalisierung an den Schulen rasch weiter- und voranzutreiben. Mit dem Impulsprogramm soll der Bund während fünf Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen eine jährliche Anstossfinanzierung an Digitalisierungs-Initiativen von staatlich anerkannten Bildungsinstitutionen beisteuern. Die Unterstützung durch den Bund soll 50 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Im Rahmen der neu zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen müssen die Kriterien für die Unterstützung der kantonalen und kommunalen Bestrebungen definiert werden, wobei der Fokus auf die Stärkung der Kompetenzen und Befähigung der Lehrpersonen und der Schülerinnen und Schüler zu legen ist. Die neue gesetzliche Grundlage soll zudem eine Evaluation der Wirkungen des Programms als Ganzes ebenso wie der geförderten Massnahmen vorsehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionärin, dass die Digitalisierung unsere Wirtschaft, das Alltagsleben und unsere Berufswelt verändert. Ein wichtiger Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung liegt in der Bildung und deren Anpassung an die zukünftig benötigten Kompetenzen. Diese sollten den Umgang mit den neuen Technologien sowie die Entwicklung von kreativem und kritischem Denken umfassen. Der Vermittlung geeigneter Fähigkeiten und der Bereitstellung entsprechender Aus- und Weiterbildungsangebote kommt daher eine hohe Bedeutung zu.

Auf allen Ebenen des Bildungssystems werden die Auswirkungen der Digitalisierung intensiv diskutiert, Strategien entwickelt und Massnahmen geplant oder bereits umgesetzt. Auf der interkantonalen Ebene hat die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 21. Juni 2018 ihre Strategie für den Umgang mit Wandel durch Digitalisierung im Bildungswesen verabschiedet. Gestützt darauf soll 2019 eine Massnahmenplanung beschlossen werden. Aufseiten des Bundes hat der Bundesrat am 5. Juli 2017 im Rahmen der Arbeiten zur Strategie Digitale Schweiz den vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erarbeiteten "Aktionsplan Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019 und 2020" zur Kenntnis genommen und das WBF mit der Umsetzung beauftragt.

Im Bereich der obligatorischen Schule, für welche die Kantone zuständig sind, enthalten die sprachregionalen Lehrpläne bereits zentrale Kompetenzen, um die Schülerinnen und Schüler auf die digitalisierte Welt vorzubereiten. Hierzu definieren die Kantone und Gemeinden die notwendige Infrastruktur, und sie stellen den Schulen die didaktischen Materialien zur Verfügung. Es ist sehr wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen grundlegende digitale Kompetenzen erwerben und in der Lage sind, digitale Medien und Informatik-Tools zu verstehen, korrekt einzusetzen, davon zu profitieren und sich vor den damit verbundenen Gefahren zu schützen. Die Lehrerinnen und Lehrer werden entsprechend aus- und kontinuierlich weitergebildet. Gestützt auf das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, wurde Swissuniversities von der Schweizerischen Hochschulkonferenz eingeladen, Massnahmen zur Stärkung digitaler Anwendungskompetenzen zu prüfen. Dazu können auch hochschultypenübergreifende Kooperationsprojekte gehören, die der Stärkung der Digitalisierung in der Grundausbildung der Lehrerinnen und Lehrer an den Hochschulen dienen.

Auf Stufe Gymnasium haben der Bundesrat und die EDK mit Inkraftsetzung der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV; SR 413.11) auf den 1. August 2018 eine Stärkung der Informatik beschlossen, indem Informatik als obligatorisches Fach eingeführt wurde. Spätestens ab dem Schuljahr 2022/23 werden alle Schülerinnen und Schüler an Gymnasien Informatik als obligatorisches Fach belegen.

Die Berufsbildung reagiert dank ihrer Arbeitsmarktnähe rasch auf sich verändernde Anforderungen. Mit der Umsetzung des Leitbilds Berufsbildung 2030 wird bereits auf die Digitalisierung reagiert. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Projekten, welche auf die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung eingehen und in verschiedenen Bereichen der Berufsbildung ansetzen. Basierend auf dem Berufsbildungsgesetz kann der Bund Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung unterstützen. Im Bereich der Lehrerbildung und Schulleitungen hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung Zusatzmittel für die Integration digitaler Kompetenzen in die Grundausbildung und für bedarfsgerechte Weiterbildungen zugesprochen.

Der Bund verstärkt im ausserschulischen Bereich die Mint-Förderung der Akademien der Wissenschaften Schweiz. Ausserdem unterstützt er das interkantonale Projekt der Schaffung einer Föderation von Identitätsdiensten.

Alle Bildungsbereiche sind sich der Herausforderungen der Digitalisierung bewusst. Der Bundesrat erachtet die von Bund und Kantonen eingeleiteten strategischen Prozesse und Massnahmen als zielführend. Die Massnahmen können im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten, auf bestehenden gesetzlichen Grundlagen und in enger Koordination von Bund und Kantonen kohärent umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat weder ein Impulsprogramm noch die Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen als notwendig und zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.