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Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Verwendung der Ausgleichszahlungen aus der Grenzgängerbesteuerung für die gemeinsame Finanzierung von Infrastruktur für den grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr

18.3576 · Motion · 2018-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit die Schweiz und Italien - unter Einbezug der Tessiner Behörden - Verhandlungen aufnehmen und die Möglichkeiten für ein bilaterales Abkommen ausloten, das die Verwendung der Ausgleichszahlungen aus der Grenzgängerbesteuerung zur Finanzierung der Planung und des Baus von Infrastruktur für den grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr regelt.

Begründung

In seiner Antwort auf die Interpellation 18.3118, "Grenzgängerbesteuerung im Tessin. Lassen sich die Ausgleichszahlungen 2018 und 2019 mit dem Bau von Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Verkehr verknüpfen?", führt der Bundesrat Folgendes aus: "Artikel 56 der Bundesverfassung ermächtigt die Kantone unter bestimmten Voraussetzungen, in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge zu schliessen. Die Finanzierung von grenzüberschreitender Infrastruktur fällt grundsätzlich in diese Kompetenz."

Mit Blick auf diese Möglichkeit und angesichts der Tatsache, dass die Tessiner Behörden bereits mehrfach und auf verschiedenem Weg den Wunsch geäussert haben, dass es bei der Steuerung des grenzüberschreitenden Verkehrs in der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien zu einer neuen Dynamik kommt, scheinen Verhandlungen für den Abschluss eines neuen Abkommens ein sinnvoller Ansatz. Der Bundesbehörde, die im Bereich der Aussenpolitik primär zuständig ist, kommt eine Leaderfunktion zu, um die kantonalen Bedürfnisse und Wünsche im grenzüberschreitenden Bereich zu unterstützen.

Bereits in der Präambel der Vereinbarung von 1974 zwischen der Schweiz und Italien wird anerkannt, dass die Vereinbarung auch abgeschlossen wurde unter Berücksichtigung "der Aufwendungen für öffentliche Werke und Dienste, die einigen italienischen Grenzgemeinden ... entstehen". Es besteht folglich Spielraum dafür, dass die Parteien in einem neuen Abkommen vereinbaren, zumindest einen Teil der Einnahmen aus der Grenzgängerbesteuerung - oder auch andere finanzielle Mittel - für die Planung und den Bau von Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr einzusetzen. Konkret sind die folgenden, dringend benötigten Anlagen denkbar: in erster Linie die Schaffung von Park-and-Rail-Parkplätzen für die Nutzung der grenzüberschreitenden Bahnverbindungen und die Realisierung von Mitfahr- oder Firmenbusprojekten, in zweiter Linie die Entwicklung und Fertigstellung des Verkehrsnetzes für den öffentlichen grenzüberschreitenden Verkehr, und zwar auf der Schiene wie auf der Strasse. Ein Abkommen wäre für beide Staaten nützlich und würde eine positive Entwicklung der bilateralen Beziehungen ermöglichen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Finanzierung von grenzüberschreitenden Infrastrukturanlagen des öffentlichen Verkehrs von lokaler Bedeutung auf Ebene von grenzüberschreitenden Arbeitsgruppen zu diskutieren ist. Andererseits haben die italienischen Grenzgemeinden und Grenzregionen Anrecht auf die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs, der ihnen in Anwendung der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (SR 0.642.045.43) zusteht. Das Gespräch in dieser Angelegenheit wäre gegebenenfalls mit diesen Gebietskörperschaften zu suchen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die vom Parlament inzwischen abgelehnte Motion 15.3771 des gleichen Motionärs dargelegt hat, sind die Kantone und Gemeinden für die Vorgaben zu solchen Angeboten zuständig. Ihnen diese Zuständigkeit zu überlassen ist auch nach Artikel 56 der Bundesverfassung angebracht, da sie direkt betroffen sind.

Zur Finanzierung und zum Ausbau der Anlagen für den öffentlichen Verkehr zwischen der Schweiz und Italien wurde am 17. Dezember 2012 eine Absichtserklärung über die bilaterale Zusammenarbeit bei der Realisierung der Ausbauvorhaben im Bereich der Bahninfrastruktur und der Bahntransportleistungen bis 2020 unterzeichnet. Diese Absichtserklärung wird bis 2020 entsprechend den aktuellen Bedürfnissen fortgeschrieben, wobei die Ansichten des Kantons Tessin berücksichtigt werden. Zur Umsetzung der mit der Absichtserklärung verfolgten Ziele wurden bereits bilaterale Abkommen unterzeichnet und fünf Arbeitsgruppen gebildet, in denen auch der Kanton Tessin vertreten ist. Zudem bietet das Programm Agglomerationsverkehr (PAV) sowohl der Agglomeration Mendrisio als auch der Agglomeration Lugano die Möglichkeit, Infrastrukturmassnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität im Ausland finanziell zu unterstützen, sofern sich die ausländischen Gemeinden an der Ausarbeitung eines Agglomerationsprogramms beteiligen. Die beitragsberechtigten Agglomerationen und ausländischen Gemeinden sind in Anhang 4 der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (SR 725.116.21) aufgeführt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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