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18.3583 · Postulat · 2018-06-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, präventiv Massnahmen betreffend Mikrobestandteile aus rezyklierten Pneus zu treffen.

Begründung

Seit den Sechzigerjahren gibt es Kunstrasen-Sportplätze. Die technische Entwicklung führte dazu, dass sie im Jahr 2000 von der Uefa und der Fifa offiziell als Spielfeld anerkannt wurden. Auf den ersten Plätzen wurden die synthetischen Rasen mit Sand beschwert. Die Oberfläche war aber zu kompakt, leistete zu wenig Widerstand und war zu abrasiv. Das Granulat zur Beschwerung wurde weiterentwickelt. Ab zirka 2010 kam Gummi aus rezyklierten gereinigten und geschredderten Fahrzeugpneus zum Einsatz. Es braucht 60 Tonnen Granulat für einen Fussballplatz, also 20 000 rezyklierte Pneus, die mehr als 140 toxische oder krebserregende Substanzen enthalten, und zwar vor allem polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in einer Konzentration, die 2000-mal höher liegt, als für Spielzeug erlaubt ist. Diese Substanzen können über die Haut, durch Einnahme oder Einatmen in den Organismus gelangen. Ausserdem besteht auch die Gefahr der Umweltverschmutzung, denn von jedem Platz gelangen jährlich 500 bis 1500 Kilogramm Auffüllmaterial in die Umwelt, das anschliessend in Pflanzkulturen und im Wasser zu finden ist.

Im vergangenen Februar gab es im französischen Fernsehen eine Reportage, die vor den Gesundheitsrisiken des Auffüllmaterials mit Verdacht auf erhöhtes Krebsrisiko warnte. Die französische Regierung hat vorsichtshalber den Bau solcher Plätze suspendiert. Schweden, Italien und die Niederlande haben das Granulat auf ihrem Staatsgebiet verboten.

In der Schweiz gibt es ungefähr 250 synthetische Plätze mit Granulat. Auf den neuen Plätzen werden aber meistens natürliche Substanzen wie Kork verwendet.

Das Bundesamt für Gesundheit hat 2017 einen Bericht publiziert, der bestätigt, dass das Granulat ungefährlich sei. Die Nutzerinnen und Nutzer werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich gut die Hände waschen sollen, um die Einnahme von Mikrobestandteilen zu vermeiden und um zu vermeiden, dass die Teilchen nach Hause gelangen. Ausserdem sollte bei einer Verletzung sofort die Wunde gereinigt werden, um Mikrobestandteile zu entfernen.

Wir fordern den Bundesrat dazu auf zu prüfen, ob es notwendig ist, die Verwendung von rezyklierten Pneus auf Sportplätzen rechtlich zu regeln.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

2017 hat das Bundesamt für Gesundheit eine Risikobeurteilung über den Gehalt von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Kunstrasen vorgenommen. PAK sind in den verwendeten Granulaten enthalten, welche aus rezyklierten Pneus hergestellt werden. Die entsprechende Beurteilung basiert auf einer Literaturanalyse sowie einer Prüfung diverser anderer Unterlagen, einschliesslich derjenigen der amerikanischen Agentur US EPA und der niederländischen Agentur RIVM. Ausserdem wurde die Beurteilung von weiteren Institutionen, wie der Europäischen Chemikalienagentur, bestätigt.

PAK sind als krebserregend bekannt. Jedoch stellt die gegenwärtige Exposition mit den vorhandenen Konzentrationen kein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar. In der Tat verursachen die entsprechenden Mengen, welche über die Haut und die Atemwege aufgenommen werden können, kein zusätzliches Risiko. Im Vergleich zur Hintergrundbelastung konnte an der Kunstrasenoberfläche keine erhöhte Konzentration gemessen werden. Ausserdem trägt die durch diese Granulate verursachte Exposition nur geringfügig zu den täglich absorbierten PAK-Mengen bei. Die Hauptquellen bleiben das Rauchen und die Ernährung. Hinsichtlich der generell steigenden Chemikalienexposition sind nach Möglichkeit einfache Massnahmen von Vorteil, welche zu einer Senkung der Exposition führen (z. B. Händewaschen). Bis anhin ist kein Land bekannt, welches die Verwendung dieser Granulate untersagt. Dennoch haben manche Städte beschlossen, nur noch Alternativen einzusetzen.

Weichmacheröle, die zur Herstellung von Pneus verwendet werden, weisen aktuell einen entsprechenden PAK-Grenzwert auf, der die erforderlich tiefe Konzentration in den Granulaten gewährleistet. Die EU prüft eine mögliche Begrenzung des PAK-Anteils für die in Kunstrasen verwendeten Granulate; dies, weil sie verhindern will, dass Granulate auf den europäischen Markt gelangen, welche aus Ländern ohne Grenzwert stammen.

Die Publikation der Ergebnisse dieser Evaluation ist für das zweite Halbjahr 2018 vorgesehen. Die Europäische Kommission wird dann entscheiden, ob eine Änderung der geltenden Gesetzgebung notwendig ist. Der Bundesrat verfolgt das Dossier aufmerksam und trifft gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.