Widerruf des haltlosen Entscheids des Seco, auch den Angestellten des Casinos in Campione Arbeitslosenentschädigung zu bezahlen
18.3728 · Interpellation · 2018-09-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat beschlossen, auch den Angestellten des Casinos in Campione d'Italia (die formell gar nicht arbeitslos sind) Arbeitslosengelder zu bezahlen, sofern sie in der Schweiz wohnen. Rund zwei Drittel der Betroffenen haben einen Ausweis B. Die Angestellten des Casinos in Campione haben nie Beiträge in die schweizerische Arbeitslosenversicherung einbezahlt.
Das Seco begründet seinen Entscheid damit, dass die Betroffenen ohne Arbeitslosengelder möglicherweise bei der Sozialhilfe landen. Dabei vergisst es aber, dass die Voraussetzungen für den Bezug von Sozialhilfe restriktiv sind (Einkommen und Vermögen; zusätzliche Hürden für in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer) und dass die Sozialhilfe das Existenzminimum abdeckt und damit deutlich unter den Leistungen der Arbeitslosenversicherung liegt, wie man insbesondere sieht, wenn man die hohen Löhne des Casinos in Campione betrachtet.
Mit der Revision des Avig wurden die Arbeitslosengelder in den letzten Jahren aus Spargründen gekürzt. Diese Kürzungen treffen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die immer Beiträge bezahlt haben. Angesichts dieser Kürzungen wird der Entscheid des Seco noch unhaltbarer. Gelten die Spargründe für die Angestellten des Casinos in Campione nicht?
Ich frage den Bundesrat:
1. Ist der Bundesrat gewillt, angesichts dieser Ausführungen die Schritte zu unternehmen, die notwendig sind, damit der Entscheid des Seco, auch den Angestellten des Casinos in Campione Arbeitslosengelder zu entrichten, widerrufen wird, ein Entscheid, der haltlos ist und den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, die ihre Beiträge an die Arbeitslosenversicherung immer bezahlt haben, zuwiderläuft? Wenn nicht, warum nicht?
2. Ist der Bundesrat der Auffassung, der Personalbestand des Casinos in Campione sei angemessen oder doch eher überdimensioniert?
3. Wie teuer kommt die "Operation Casino von Campione" die Arbeitslosenversicherung schätzungsweise zu stehen?
4. Wie viele Inhaberinnen und Inhaber eines Ausweises B kommen in den Genuss der Schweizer Unterstützung?
5. Welche Prüfungen werden (in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden) vorgenommen, um zum Schutz der Arbeitslosenkassen sicherzustellen, dass die B-Ausweise nicht aufgrund falscher Angaben zum Wohnort erteilt wurden?
6. Wie kommt es, dass die Schweiz auch denen Arbeitslosengelder bezahlt, die eigentlich keinen Anspruch darauf haben, wogegen Italiens Unterstützung ausbleibt?
7. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, dass die Gemeinde Campione d'Italia mit millionenschweren Schulden bei öffentlichen und privaten Betrieben im Tessin in der Kreide steht? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit diese Schulden beglichen werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Da das Casino geschlossen wurde, stehen dessen Arbeitnehmende ohne Arbeit und ohne Lohn vor verschlossenen Türen. Gemäss Artikel 65 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (im Anhang II des Abkommens über die Freizügigkeit enthalten, SR 0.142.112.681; FZA) ist bei Grenzgängern, die vollarbeitslos sind, der Wohn- und nicht der Arbeitsstaat für die Arbeitslosengelder zuständig. Ein Teil der Angestellten des Casinos hat seinen Wohnsitz in der Schweiz. Bei diesen ist die schweizerische Arbeitslosenversicherung für die Auszahlung der Arbeitslosengelder zuständig.
2. Der Bundesrat kann sich nicht zur Organisation eines ausländischen Unternehmens, welches im Ausland tätig ist, äussern.
3. Die geschätzten Kosten für die Arbeitslosenentschädigung der in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmenden des Casinos von Campione d'Italia liegen zwischen 2,8 Millionen und 4,6 Millionen Franken. Die Schweiz wird den Gesamtbetrag der Leistungen, die sie während den ersten 3 bis 5 Monaten (je nach Dauer der Arbeitsperiode im Arbeitsstaat) erbracht hat, von Italien zurückfordern (Art. 65 Abs. 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004).
4. Von insgesamt 195 Arbeitnehmenden des Casinos, die sich seit dem 30. Juli 2018 bei den Arbeitslosenkassen in der Schweiz angemeldet haben, sind 37 in Besitz einer B-Bewilligung. Die Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosenentschädigungen nur aus, wenn die betroffenen Personen die Voraussetzungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig; SR 837.0) erfüllen, insbesondere wenn sie über eine Arbeitsberechtigung in der Schweiz verfügen.
5. Eine der zwingenden Voraussetzungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist der Wohnsitz der versicherten Person in der Schweiz. Sollte die zuständige Arbeitslosenkasse begründete Zweifel betreffend den Wohnsitz der versicherten Person haben, unternimmt sie die notwendigen Abklärungen.
6. Die schweizerische Arbeitslosenversicherung ist im vorliegenden Fall für die Entschädigung der in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmenden des Casinos von Campione d'Italia zuständig. Die Schweiz zahlt Arbeitslosengelder nur an Personen aus, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Diejenigen Leistungen, die die Schweiz während den ersten 3 bis 5 Monaten erbracht hat, wird sie von Italien zurückfordern.
7. Der Bundesrat ist sich der gravierenden wirtschaftlichen Instabilität der Enklave Campione d'Italia und der daraus resultierenden Verschuldung gegenüber dem Kanton Tessin, der Gemeinde Lugano und verschiedenen privaten Einrichtungen, die in der Enklave tätig sind, bewusst.
In diesem Zusammenhang hat der Stadtrat von Campione d'Italia Anfang Juni 2018 die Einleitung eines Liquidationsverfahrens der eigenen Gemeinde beschlossen. Letzteres stellt ein innerstaatliches Verfahren Italiens dar, über das sich die schweizerischen Behörden nicht zu äussern beabsichtigen. Derzeit erfordert jedes vorstellbare Szenario vorangehend die abschliessenden Schlussfolgerungen des Liquidationsverfahrens der Gemeinde Campione d'Italia. Zu diesem Zweck wird der Bundesrat die Entwicklung der Lage in Campione d'Italia mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen.
Antwort des Bundesrates.