18.3781 · Interpellation · 2018-09-19
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz unterhält 118 ausserparlamentarische Kommissionen. Etwa 1500 Kommissionsmitglieder treffen sich in diesen Gremien, inklusive 12 Mitglieder der eidgenössischen Räte und um die 100 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung. Die Mitgliedschaft in einer Kommission und die Teilnahme an ihren Sitzungen werden vom Bund bezahlt. Die ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen ergänzen die Arbeit der Bundesverwaltung, heisst es. Doch einem Kosten- und Qualitätscheck sind sie nie unterzogen worden.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was sind die Aufgaben der Rüstungskommission?
2. Kann er drei konkrete Ergebnisse der Arbeit der Rüstungskommission nennen? Als Ergebnis gelten dabei Vorschläge, Berichte oder Mahnungen, welche die Entscheidungen in der Bundesverwaltung oder im Bundesrat nachweislich beeinflusst haben. "Nachweislich" bedeutet, der Entscheid bezieht sich explizit auf die Kommission und das Ergebnis ihrer Arbeit.
3. Wie viel kostet die Rüstungskommission im Jahr?
4. Braucht es die Rüstungskommission noch?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Aufgaben der Rüstungskommission sind in der Verfügung des Bundesrates über die Einsetzung der Rüstungskommission vom 5. Dezember 2014 festgehalten. Demnach ist die Rüstungskommission beratendes Organ des Rüstungschefs in wesentlichen Rüstungsfragen und wirkt als Bindeglied zwischen Wirtschaft, Forschung, Wissenschaft und Armasuisse. Im Auftrag des Rüstungschefs nimmt die Rüstungskommission insbesondere Stellung zur Rüstungspolitik des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), zur Arbeitsteilung zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Armee, zur Finanzierung und Optimierung der Lebenswegkosten von Rüstungsgütern, zur Organisationsentwicklung von Armasuisse sowie allgemein zu strategisch und politisch bedeutsamen Projekten von Armasuisse. Bei Bedarf kann der Rüstungschef der Rüstungskommission weitere Themen zur Bearbeitung unterbreiten oder Vorschläge der Kommission im Rahmen ihres Aufgabengebietes aufgreifen.
2. Die Rüstungskommission ist gemäss Aufgabenbeschrieb beratend tätig. Einzelne Entscheide verweisen daher in der Regel nicht explizit auf die Arbeiten der Kommission. Gleichwohl haben die Arbeitsergebnisse der Rüstungskommission regelmässig Einfluss auf Arbeiten von Bundesrat, VBS oder Armasuisse. So hat die Rüstungskommission beispielsweise Berichte zur Einsetzung von Generalunternehmungen für die Abwicklung von komplexen Rüstungsbeschaffungen oder zu Kosteneinsparungen durch Vermeidung von "Helvetisierungen" bei Rüstungsmaterial verfasst. Ein weiteres Beispiel ist die Revision der Grundsätze des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS. Dabei wurde die Rüstungskommission im Rahmen einer Konsultation zur Stellungnahme begrüsst. Verschiedene Rückmeldungen wurden in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.
3. Gemäss der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) ist die Rüstungskommission in der Entschädigungskategorie G1 eingestuft. Diese Kategorie ist für Kommissionen vorgesehen, die beratende Aufgaben haben und von ihren Mitgliedern ein hohes allgemeines Fachwissen verlangen (Art. 8n RVOV). Das Taggeld für die Kommissionstätigkeit beträgt demgemäss 300 Franken. Hinzu kommen Reisespesen auf Basis der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. Bei vier Sitzungen und aktuell zehn Kommissionsmitgliedern ergeben sich damit Gesamtkosten von rund 15 000 Franken jährlich.
4. Gemäss Artikel 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) werden alle ausserparlamentarischen Kommissionen alle vier Jahre auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2019 liegen voraussichtlich Ende 2018 vor.
Antwort des Bundesrates.