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18.4020 · Motion · 2018-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Strategie sowie eine Agenda und Massnahmen zu skizzieren, mit deren Hilfe bei Strassenfahrzeugen jeden Typs die direkten und indirekten Emissionen von Treibhausgasen drastisch reduziert werden. Als Zielwert ist anzupeilen, dass bis 2040 diese Emissionen sozusagen auf null gesunken sind.

Begründung

Im Strassenverkehr sind die CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 nicht zurückgegangen. Der Strassenverkehr ist in der Schweiz nunmehr für die Hälfte der Emissionen, die aufgrund des Verbrauchs von Energie (mit Ausnahme von Kerosin) entstehen, verantwortlich. Um die im Klimaübereinkommen von Paris festgehaltenen Ziele zu erreichen, müssen die Emissionen um 80 bis 95 Prozent reduziert werden.

Aus diesem Grund ist es unumgänglich, dass im Verkehrsbereich bedeutende Fortschritte erzielt werden. Die jüngsten Fortschritte bei elektrischen Fahrzeugen, die Verbesserungen bei Batterien und die Aussicht, Wasserstoff speichern zu können, bieten jetzt technische Lösungen auf diesem Gebiet.

Fortschritte auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien lassen es zu, mit einer insgesamt sehr positiven CO2-Bilanz bedeutende Mengen an Elektrizität zu erzeugen. Aus all diesen Gründen sind die technologischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben, um den Strassenverkehr klimafreundlicher zu machen. Bund, Kantone und Gemeinden müssen den Rahmen vorgeben und Anreize schaffen, damit in den nächsten zwanzig Jahren die angesprochenen Ziele erreicht werden. Die entsprechenden Entscheidungen müssen rasch getroffen werden, weil der Wandel nur allmählich vonstattengeht und die drängende Thematik des Klimawandels kein Abwarten mehr zulässt.

Im Rahmen dieses Ansatzes muss auch darauf geachtet werden, dass die Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien ausgebaut werden, gilt es doch zu verhindern, dass aufgrund der Umstellung auf den elektrischen Strassenverkehr indirekte Emissionen aus fossilen Quellen entstehen.

Nicht zuletzt muss auch das Potenzial zur Reduktion des Verkehrs, das sich aus einer besseren Organisation der Gesellschaft (Carsharing, Home-Office usw.) ergeben kann, in den Gesamtansatz einfliessen, desgleichen das Potenzial, welches der Langsamverkehr und der öffentliche Verkehr aufweisen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die CO2-Emissionen des Strassenverkehrs weisen gemäss Treibhausgasinventar seit etwa zehn Jahren einen leichten Abwärtstrend auf, liegen aber nach wie vor über dem Niveau von 1990. Ungünstig wirkt sich insbesondere die Zunahme der insgesamt zurückgelegten Fahrzeugkilometer aus. Diese Zunahme wiegt die bereits erzielten Effizienzfortschritte bei den Verbrennungsmotoren sowie die Einsparungen durch den steigenden Marktanteil von Elektrofahrzeugen und die Beimischung von biogenen Treibstoffen aktuell nahezu vollständig auf. Mittel- bis längerfristig müssen die Emissionen des Strassenverkehrs (wie auch jene der übrigen Sektoren) stark reduziert werden. Eine Verminderung auf nahezu null bereits bis 2040 zu erreichen wäre sehr ambitioniert. Selbst bei optimistischen Annahmen zur Marktdurchdringung der Elektromobilität werden zu diesem Zeitpunkt mit grosser Wahrscheinlichkeit noch fossil betriebene Fahrzeuge im Bestand vorhanden sein.

Um die Treibhausgasemissionen in Einklang mit den langfristigen Zielen des Übereinkommens von Paris zu reduzieren, ist diese Entwicklung nicht ausreichend. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt. Er wird - in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Auftrag aus dem Übereinkommen von Paris und aufbauend auf dem Sonderbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 Grad - eine langfristige Klimastrategie ("long-term low greenhouse gas emission development strategy") erarbeiten und dabei auch die Aufnahme der Anliegen der vorliegenden Motion prüfen. Dabei wird er bereits bestehende längerfristige Strategien, insbesondere die Energiestrategie 2050 und deren Ziele, berücksichtigen. Der Strassenverkehr im Allgemeinen sowie die Elektromobilität im Speziellen spielen in diesem Kontext eine zentrale Rolle. So hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion der UREK-N 12.3652, "Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung", seine Handlungsschwerpunkte beschrieben und Handlungsempfehlungen formuliert. Er strebt im motorisierten Individualverkehr eine technologieneutrale Effizienzsteigerung an, die in das übergeordnete Ziel einer nachhaltigen Mobilität eingebettet sein muss. Dazu sind (gemeinsam mit den Kantonen) insbesondere die Rahmenbedingungen für die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien im motorisierten Individualverkehr sowie für die Elektromobilität zu verbessern. Die dafür notwendigen Arbeiten sind entweder bereits im Gang (beispielsweise in Form eines breitabgestützten Stakeholderdialogs über die Plattform Ladenetz Schweiz) oder weitgehend aufgegleist und werden unter anderem mit der langfristigen Klimastrategie konkretisiert; daher erübrigt sich die Erarbeitung einer weiteren Strategie zur Dekarbonisierung des Strassenverkehrs.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.