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18.4060 · Postulat · 2018-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen, welche Massnahmen für die künftige Waldbewirtschaftung in Bezug auf den rasch fortschreitenden Klimawandel in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Waldeigentümern ergriffen werden müssen.

Begründung

Der Klimawandel schreitet in bisher ungekanntem Tempo vorwärts. In der Schweiz beträgt die Erwärmung seit Beginn der Industrialisierung bereits rund 1,9 Grad Celsius. Je nach Szenario muss bis Ende des Jahrhunderts mit einem Anstieg bis zu 5 Grad gerechnet werden. Es wird heiss und trocken in der Schweiz, und dies hat grosse Auswirkungen auf den Wald. Eine Baumgeneration in einem bewirtschafteten Wald dauert heute durchschnittlich 120 Jahre. Daher muss sich die Waldbewirtschaftung bereits heute auf diese Veränderungen ausrichten. Die wichtige Aufgabe, unsere Wälder zu erhalten und zu schützen, damit sie ihre vielfältigen Funktionen auch in Zukunft erfüllen, können die Waldeigentümer nicht alleine bewältigen. Die Kantone und der Bund stehen ebenfalls in der Verantwortung vor allem auch in Bezug auf die Umsetzung des seit dem 1. Januar 2017 neu im Waldgesetz geltenden Artikels 28a, "Vorkehrungen zum Klimawandel: Der Bund und die Kantone ergreifen Massnahmen, welche den Wald darin unterstützen, seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen nachhaltig erfüllen zu können."

Die aktuellen Forschungsergebnisse des Forschungsprogrammes "Wald und Klimawandel" (2009-2018) des Bafu und der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) stellen Entscheidungshilfen für die waldbauliche Praxis bereit. Sie erklären, wie Waldstandorte sich durch den Klimawandel verändern und welche Baumarten in Zukunft noch gedeihen können. Die Ergebnisse sind besorgniserregend: So müssen Bäume, die heute keimen, aufgrund der Klimaerwärmung bereits im mittleren Alter in einem massiv veränderten Klima überleben. Steigende Temperaturen und zunehmende Trockenheit während der Vegetationszeit setzen die Bäume unter Stress, erhöhen die Waldbrandgefahr und fördern den Befall durch Schadorganismen. Unser Wald wirkt als Schutz vor Naturgefahren, als Wasser- und CO2-Speicher, als Holz- und Energielieferant, als Erholungsraum und als Lebensraum vieler Arten. Diese Funktionen sind gefährdet. Es braucht Vorsorge. Daher müssen Waldeigentümer und Bewirtschafter die Waldpflege heute schon auf die Folgen der Erwärmung ausrichten. Der Bund muss im Verbund Massnahmen für die künftige Waldbewirtschaftung in Bezug auf den Klimawandel ergreifen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald und seine Funktionen frühzeitig erkannt und prioritär behandelt. Er begrüsst daher das Bestreben des Postulates, Überlegungen zu angepassten Massnahmen der künftigen Waldbewirtschaftung anzustellen. Ziel des vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) und von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) im Jahr 2009 lancierten Forschungsprogramms "Wald und Klimawandel" war, die nötigen Wissensgrundlagen und fundierte Entscheidungshilfen zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. 2018 wurden in einem Synthesebericht die standortkundlichen Grundlagen für die Waldbewirtschaftung im Klimawandel zusammengefasst, die vorher zusammen mit den Kantonen in verschiedenen Regionen der Schweiz ausgetestet worden sind. Die Entwicklung einer feldtauglichen Nutzung dieser Ergebnisse für die praktische Waldbewirtschaftung ist vorgesehen. Weiter plant die WSL mit den Kantonen und der Unterstützung des Bafu eine langjährig ausgelegte Wachstumsuntersuchung von Testpflanzungen mit an die Klimaveränderungen angepassten Baumarten. Mit den nun vorliegenden Grundlagen können die Akteure die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken und die Anpassungsfähigkeit der Wälder richtig einschätzen und wirksame Anpassungsmassnahmen treffen.

Aus Sicht des Bundesrates sind die Grundlagen und Handlungsfelder bekannt.

Mit diesen Ergebnissen werden die Kantone in den nächsten Jahren ihre Empfehlungen für eine breite Palette von Baumarten, die dem Klimawandel und dem entsprechenden Waldstandort angepasst sind, verifizieren und falls notwendig anpassen. Damit lässt sich ein negativer Einfluss des Klimawandels auf die langfristigen Waldfunktionen weitgehend minimieren. Allerdings bleiben der Entscheid und die Verantwortung für die Wahl der Baumarten für die Verjüngung beim Waldeigentümer, wobei die kantonalen Forstdienste ihm beratend zur Seite stehen. Der Bund ergreift zusammen mit den Kantonen bereits heute im Rahmen der Programmvereinbarungen geeignete Massnahmen wie die Unterstützung der Jungwaldpflege und die Einrichtung von Verjüngungsbeobachtungsflächen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Klimaänderung.

Mit der am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Revision des Waldgesetzes wurden mit Artikel 28a auch die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für diese Tätigkeiten geschaffen. Damit können Bund und Kantone Massnahmen ergreifen, um den Wald bei der nachhaltigen Erfüllung seiner Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen zu unterstützen. Die notwendigen personellen Ressourcen zur Umsetzung der revidierten Waldgesetzgebung konnten vom Bundesrat in den Jahren 2017 und 2018 nicht gesprochen werden. Damit fehlen zurzeit die personellen Ressourcen, um die zusätzlichen Schritte weiter zu verfolgen und die Umsetzung der im Verbund auszuführenden Massnahmen sicherzustellen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.