18.4073 · Postulat · 2018-09-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat legt einen Bericht vor, der eine Übersicht zur quantitativen und qualitativen Bedeutung des sozialen Unternehmertums (Social Entrepreneurship, Economie sociale et solidaire) in der Schweiz gibt und dabei auch aktuelle Erfahrungen im Ausland (z. B. in Frankreich, Italien oder Luxemburg) berücksichtigt. Auf dieser Grundlage zeigt er Wege auf, wie das soziale Unternehmertum hierzulande gezielt gestärkt werden könnte.
Begründung
Das soziale Unternehmertum (nicht gleichzusetzen mit Sozialfirmen, Arbeitsintegrationsmassnahmen oder sozialstaatlicher Sicherung), das gesellschaftliche Ziele des Wirtschaftens und die Partizipation der Mitarbeitenden über das Ziel der Profitmaximierung stellt, gewinnt weltweit, auch in der Schweiz, an Bedeutung. In zahlreichen Ländern wird soziales Unternehmertum auch gezielt gefördert. In Frankreich (seit 2014) oder Luxemburg (seit 2016) etwa existieren weitreichende gesetzliche Grundlagen zur Stärkung des sozialen Unternehmertums. In Italien wurde 2016 die Rechtsform der Benefit Corporation eingeführt, und auch auf EU-Ebene hat man sich der Stärkung des sozialen Unternehmertums verschrieben (http://ec.europa.eu/growth/sectors/social-economy/enterprises_en). In der Schweiz hingegen fehlt es weitgehend an Wissen (Statistiken), an Anerkennung und an Förderung. In seiner Antwort auf die Interpellation Molina 18.3455 hat der Bundesrat auf das Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR) verwiesen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen aber, dass dies nicht ausreichend ist und die Schweiz in diesem Bereich grossen Nachholbedarf hat.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der wachsenden Bedeutung des sozialen Unternehmertums bewusst. Die zahlreichen laufenden Bundesaktivitäten und die laufende Berichterstattung über die schweizerischen Aktionspläne zur Corporate Social Responsibility (CSR) und zur nachhaltigen Entwicklung sprechen dafür. Angesichts dieses Engagements des Bundes und der privaten Initiativen sowie der heutigen günstigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des sozialen Unternehmertums sieht er jedoch keinen Mehrwert in einem zusätzlichen Bericht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz.
Soziales Unternehmertum verfolgt das Ziel, den Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung u. a. im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu fördern. Der Bundesrat teilt diese Zielsetzung. Zu deren Erreichung fokussiert er aber, wie in der Beantwortung der Interpellation 18.3455, "Soziales Unternehmertum. Verpasst die Schweiz den Anschluss?", festgehalten, auf die Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (CSR). 2015 hat er diesbezüglich seine Strategie mit einem Positionspapier und Aktionsplan festgehalten. Nach einer ersten Berichterstattung 2017 wird der Bundesrat 2019 erneut über den Stand der Umsetzung berichten und das weitere Vorgehen festlegen.
Zur Erreichung der in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgehaltenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung hat der Bundesrat zudem im Rahmen der Strategie Nachhaltige Entwicklung einen entsprechenden Aktionsplan 2016-2019 verabschiedet. Dieser legt in neun Handlungsfeldern, u. a. zu Konsum und Produktion, innenpolitische Massnahmen fest. So weist er z. B. im Sinne der Kriterien des sozialen Unternehmertums darauf hin, dass Gebrauchsgüter verbrauchsarm, langlebig, leicht reparierbar und gut wiederverwertbar konzipiert werden sollen. Die Thematik des sozialen Unternehmertums soll auch in die Aktualisierung des Aktionsplans zur Nachhaltigen Entwicklung einfliessen.
Soziales Unternehmertum verbindet gesellschaftliche Ziele mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass soziales Unternehmertum vom Privatsektor selber initiiert werden soll (sogenannt "business driven"), und begrüsst entsprechende private Initiativen. So haben sich z. B. 20 Schweizer Organisationen gemäss dem internationalen Label "B Corp" zertifizieren lassen. Zudem hält eine Studie der Stiftung Thomson Reuters zur Qualität der Rahmenbedingungen für soziales Unternehmertum von 2016 fest, dass die Schweiz international auf Platz 11 liegt. Die im Postulat erwähnten Länderbeispiele mit staatlichen Fördermassnahmen liegen auf Platz 10 (Frankreich) und Platz 12 (Italien).
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die aktuellen Rahmenbedingungen in der Schweiz für die Entwicklung des sozialen Unternehmertums ausreichend sind und deshalb staatliche Fördermassnahmen nicht im Vordergrund stehen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.