18.4089 · Motion · 2018-10-12
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen und die Praxis für die Berechnung der Bau- und Mietkosten bei Verwaltungseinheiten mit dezentralen Standorten derart anzupassen, dass sie den ortsüblichen Preisen entsprechen.
Begründung
Prüfungen der Finanzkommission des Nationalrates vor Ort haben ergeben, dass in Verwaltungseinheiten mit dezentralen Standorten wie namentlich dem Bundesamt für Wohnungswesen in Grenchen und bei Agroscope mit seinen verschiedenen dezentralen Standorten Mietpreise verrechnet werden, die weit über den örtlichen Mietpreisen liegen. Das führt unter anderem dazu, dass:
- die Verwaltungseinheiten mit dezentralen Standorten gegenüber ortsüblichen Preisen zu hohe Mietkosten ausweisen müssen und so deren finanzielle Lage künstlich verschlechtert wird;
- die Rechnung des Bundes unnötig aufgebläht wird und
- die Attraktivität dezentraler Standorte aus Sicht der Bundesfinanzen geschmälert wird.
Zudem lassen sich die Gebäude bei einer allfälligen teilweisen oder vollständigen Nutzungsaufgabe nur schwer weitervermieten oder veräussern. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Grundlagen und die Praxis so zu ändern, dass die Bau- und Mietkosten bei Verwaltungseinheiten mit dezentralen Standorten den ortsüblichen Preisen entsprechen. Davon ausgenommen sind besondere Anforderungen für Sicherheitsmassnahmen und Bedürfnisse der Verwaltungseinheiten, die einen besonderen Ausbaustandard erfordern (z. B. Forschungsanlagen).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells in der Bundesverwaltung (NRM) 2007 wurden der Grundsatz der Verrechnung der Vollkosten und damit die Berechnungsmethoden der verwaltungsintern verrechneten Mieten festgelegt (Art. 40 des Finanzhaushaltgesetzes, Art. 41 Abs. 3 der Finanzhaushaltverordnung, Art. 20 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes, Kap. 17.4 der Richtlinien und Weisungen zur Haushalts- und Rechnungsführung Bund HH/RF sowie das entsprechende Fachdokument Leistungsbereich "Unterbringung"). Diese gelten für alle Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Armasuisse und ETH.
Bei den Gebäuden der zivilen Bundesverwaltung wendet das BBL zwei Mietermodelle an: Bei Objekten, bei denen auf dem Immobilienmarkt eine funktionierende Angebots- und Nachfragesituation besteht, wird ein marktorientiertes und bei allen anderen Objekten ein kostenorientiertes Mietermodell angewendet.
- Beim marktorientierten Mietermodell setzt sich die Miete aus den Komponenten Edelrohbau, Ausbau für die vorgesehene Nutzung, Mobiliar, allfällige Parkplätze und Nebenkosten zusammen. Darin enthalten sind auch Bundesspezifika, die der Bundesverwaltung aus sicherheitstechnischen, gesetzlichen oder politischen Gründen zur Verfügung gestellt werden. Die Komponente Edelrohbau berücksichtigt die ortsüblichen Preise. Alle anderen Komponenten werden standortunabhängig nach Raumkategorien (z. B. Büro) gleich verrechnet.
- Beim kostenorientierten Mietermodell werden die Mieten, basierend auf den effektiven Aufwendungen (Anschaffungswert beziehungsweise Zumietkosten plus Ausbaukosten), nach einem definierten Kalkulationsschema (gemäss Kap. 17.4 HH/RF) berechnet.
Periodisch erfolgt eine Nachkalkulation der Mietermodelle, und falls notwendig werden die Mietpreise bzw. die Kosten für die entsprechenden Mietkomponenten im Folgejahr angepasst.
Eine künstliche Vergünstigung der Mieten an dezentralen Standorten würde dem Grundsatz der Vollkostenrechnung widersprechen und zu einer Subventionierung führen, wozu eine entsprechende Gesetzesgrundlage fehlt.
Fazit: Die aktuell verwaltungsintern verrechneten Mieten berücksichtigen die ortsüblichen Preise und entsprechen dem Grundsatz der Vollkostenrechnung. Wesentlichster Aspekt für die Wirtschaftlichkeit eines Standortes ist die Belegungsintensität (Arbeitsplätze pro Fläche). Je geringer die Belegung ist, umso teurer werden die Unterbringungskosten. Im Bericht "Kennzahlen zum Eigenaufwand des Bundes" der Eidgenössischen Finanzverwaltung werden diese Daten jährlich transparent ausgewiesen.
Eine Anpassung der aktuellen Praxis für die Berechnung der Mietpreise drängt sich nicht auf.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.