18.4096 · Motion · 2018-10-25
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die ordentliche Franchise gemäss Verordnung über die Krankenversicherung auf 500 Franken festzusetzen.
Eine Minderheit (Feri Yvonne, Carobbio Guscetti, Graf Maya, Gysi, Heim, Piller Carrard, Ruiz Rebecca) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Eine höhere Kostenbeteiligung schafft erwiesenermassen positive Anreize für kostenbewusstes Verhalten und senkt gleichzeitig die Prämienbelastung aller Versicherten. Die ordentliche bzw. tiefste Franchise hätte schon längst angepasst werden sollen, um unnötigen Spital- und Arztkonsultationen besser vorzubeugen.
Um das bestehende Franchisensystem nicht unnötig zu komplizieren, soll die ordentliche Franchise so rasch wie möglich auf 500 Franken (Höhe der tiefsten Wahlfranchise) festgesetzt werden. Diese Anpassung würde einerseits zu einer aufgrund der Kostenentwicklung vertretbaren Mehrbelastung der kranken Erwachsenen, andererseits zu einer Entlastung der Krankenversicherungsprämien aller Versicherten führen. Damit könnten die Prämien um mindestens 430 Millionen Franken oder rund 1,7 Prozent gesenkt werden (gemäss Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 15.3132).
Der regelmässige Hinweis des Bundesrates bzw. der Verwaltung, dass sich wegen der Kosten Teile der Bevölkerung den Arzt nicht mehr leisten könnten, muss dagegen hinterfragt werden: Personen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen erhalten Prämienverbilligungen, die pro Jahr weit über die Franchise hinausgehen, je nach Situation kommen noch EL und Hilflosenentschädigung dazu. Diese Hinweise gelten auch für chronisch kranke Menschen, die zwar meistens die maximale Kostenbeteiligung bezahlen dürften, aber auch das grösste Interesse daran haben müssen, dass unsere Krankenversicherung bezahlbar bleibt - und Bagatellen und unnötige Arztbesuche aus dem eigenen Sack bezahlt werden.
Die erwähnten Einsparungen von 1,7 Prozent entlasten auch das Budget der öffentlichen Hand bzw. geben den Kantonen die Möglichkeit, die Prämienverbilligungen weiterhin bedarfsgerecht auszurichten.
Eine Erhöhung der tiefsten Franchise auf 500 Franken ist finanziell vertretbar und hilft mit, die Eigenverantwortung zu verbessern. Der Handlungsbedarf ist dringend. Diese Erhöhung sollte deshalb so rasch wie möglich erfolgen. Zur Eindämmung der Kostenentwicklung der Krankenversicherung müssen alle einen Beitrag leisten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die vorliegende Motion lautet gleich wie die Motion 16.4044 Giezendanner (Krankenversicherung. Franchise auf 500 Franken festsetzen). Die Argumente, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 3. März 2017 vorgebracht hat, haben immer noch Gültigkeit. Der Bundesrat betont, dass in der Schweiz die Kostenbeteiligung der Versicherten im internationalen Vergleich hoch ist. Er ist der Ansicht, dass eine Anhebung der ordentlichen Franchise um 66 Prozent unzumutbar ist, insbesondere für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Ausserdem hat er dem Parlament am 28. März 2018 seine Botschaft zur Änderung des KVG betreffend die Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung (BBl 2018 2695) überwiesen. Nach dieser Vorlage steigen die Franchisen um Fr. 50.-, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten pro versicherte Person mehr als 13-mal höher als die ordentliche Franchise sind. Mit dieser Gesetzesänderung sollte folglich das Ziel der vorliegenden Motion mittelfristig erreicht werden können.
Der Bundesrat hält auch fest, dass das Parlament 2018 die Motion 15.4222 Weibel (Richtige Anreize mit Wahlfranchisen) angenommen hat. Diese verlangt, dass alle aktuellen Wahlfranchisen beibehalten werden (AB 2017 N 1679). Er ist der Ansicht, dass die Umsetzung der vorliegenden Motion, die faktisch zur Abschaffung einer Wahlfranchise führen würde, mit jener Motion unvereinbar ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.