Wer kontrolliert, ob die Post im Allgemeinen und im Fall des mit Amazon geschlossenen Vertrags den auf Zustellpreise für Pakete anwendbaren rechtlichen Rahmen einhält?
18.4108 · Interpellation · 2018-11-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort vom 9. Mai 2018 auf die Interpellation 18.3013 betont der Bundesrat, dass die Post gemäss Postgesetz (PG) bei der Festlegung der Zustellpreise für Pakete den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden einhalten muss. Dies gilt auch im Fall von Massensendungen, d. h., wenn eine Kundin oder ein Kunde (wie Amazon) einen individuellen Vertrag mit der Post abgeschlossen hat.
In seiner Antwort schreibt der Bundesrat ausserdem: "Gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe h PG ist die Postcom für die Überprüfung der Preise gemäss Artikel 16 Absatz 2 PG zuständig. Die Preise für Postdienste der Grundversorgung müssen nach Artikel 16 Absatz 2 PG distanzunabhängig und nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt werden, insbesondere muss die Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden gewährleistet sein. Die Postcom hat diesbezüglich bis heute keine Unregelmässigkeiten festgestellt."
Als Antwort auf die Frage 18.5219 präzisierte Bundesrätin Leuthard in der Fragestunde vom 4. Juni 2018: "Die Post muss bei Massensendungen für vergleichbare Dienstleistungen dieselben Berechnungsgrundlagen anwenden. Sie muss alle Versender gleich behandeln. Für vergleichbare Kundengruppen müssen dieselben Bedingungen gelten. Die Postcom hat diesbezüglich bis heute keine Unregelmässigkeiten festgestellt."
Mit Schreiben vom 27. August 2018 habe ich die Postcom aufgefordert zu bestätigen, dass die Preispolitik der Post bei Massensendungen - insbesondere im Fall des mit Amazon geschlossenen Vertrags - sowohl dem rechtlichen Rahmen im Allgemeinen als auch dem Erfordernis der Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden im Speziellen entspricht.
Mit Schreiben vom 7. September 2018 hat die Postcom geantwortet, dass sie nicht für die Kontrolle der von der Post für Massensendungen erhobenen Preise zuständig ist.
1. Wie kommt der Bundesrat zur Aussage, dass die Postcom für die Kontrolle der für Massensendungen erhobenen Preise zuständig ist (und wie kann er noch hinzufügen, dass die Postcom diesbezüglich bis heute keine Unregelmässigkeiten festgestellt hat), während die Postcom erklärt, nicht für die Durchführung solcher Kontrollen zuständig zu sein? Wer ist im Irrtum?
2. Wer beim Bund ist dafür zuständig zu überwachen, dass die Post im Allgemeinen und im speziellen Fall des mit Amazon geschlossenen Vertrags den auf Zustellpreise für Pakete anwendbaren rechtlichen Rahmen einhält?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Postgesetz (PG; SR 783.0) sieht vor, dass die Schweizerische Post die Preise für die Zustellung von Paketen in der Grundversorgung distanzunabhängig und nach einheitlichen Grundsätzen festlegen muss (Art. 16 Abs. 2 PG). Die Systematik des PG sowie die Beratungen im Nationalrat belegen den Willen des Gesetzgebers, dass die Grundsätze zur Preisfestlegung für die gesamte Grundversorgung, also auch für Massensendungen, gelten sollen. Es ist Aufgabe der Eidgenössischen Postkommission (Postcom), die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu den Preisen in der Grundversorgung zu überwachen (Art. 22 Bst. h PG). Wie weitreichend diese Kompetenz ist bzw. auf welche Vorgaben und Sendungen sie sich bezieht, kann nur ein gerichtlicher Entscheid im Rahmen eines konkreten Aufsichtsverfahrens klären.
2. Die Importverzollung von Brief- und Paketsendungen sowie deren Zustellung auf der letzten Meile gehören zu den Kernkompetenzen der Post. Nebst Amazon bietet die Post diese Dienstleistungen auch anderen Kundinnen und Kunden an. Die Ausgestaltung der Kundenbeziehungen ist eine operative Angelegenheit der Post. Innerhalb der rechtlichen Vorgaben verfügt sie dabei über unternehmerischen Spielraum. Die Importverzollung ist keine Grundversorgungsdienstleistung und liegt daher nicht im Geltungsbereich der Postgesetzgebung. Für die Überprüfung der Preise dieser Dienstleistungen sind die wettbewerbsrechtlichen Behörden (Preisüberwachung, Wettbewerbskommission) zuständig.
Antwort des Bundesrates.