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18.4114 · Interpellation · 2018-11-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 24. September 2018 hat der Bundesrat auf meine Frage 18.5537, "Gotthard-Basistunnel. Anschlüsse in Deutschland und Italien", geantwortet, Deutschland würde die Vereinbarungen gemäss Staatsvertrag von 1996 einhalten. Wirklich? Am 17. November 2018 ist in der "Berner Zeitung" ein Artikel erschienen, worin Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr, Deutschland als "Sorgenkind Nummer 1" beim Bahnverkehr bezeichnet. In einem Vortrag in Berlin zählt er eine ganze Liste von Mängeln im deutschen Schienenverkehr auf, sodass Deutschland seine Verpflichtungen gegenüber der Schweiz bezüglich Neat nie und nimmer zeitgerecht einhalten könne. Als Reaktion darauf bestätigte ein hochrangiger Beamter im deutschen Verkehrsministerium, dass die deutschen Anschlussstrecken erst im Jahre 2040 fertiggestellt würden. Das heisst, die Anschlüsse nach Deutschland sind erst 20 Jahre nach der Neat-Vollkapazität bereit. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie kommt er dazu, angesichts der offensichtlichen Verzögerungen beim deutschen Schienenverkehr in Beantwortung meiner Frage 18.5537 zu behaupten, Deutschland halte die Vereinbarungen gemäss Staatsvertrag von 1996 ein?

2. Wie gross sind die geschätzten Mindereinnahmen bzw. Mehrkosten infolge der verzögerten Anschlüsse in Deutschland?

3. Wie entwickelt sich der Schienen- und der Strassenverkehr infolge des fehlenden Anschlusses, und was sind die Konsequenzen?

4. Was gedenkt er zu unternehmen, um gegenüber Deutschland auf der Einhaltung der Vereinbarung zu insistieren?

5. Welche Gegenmassnahmen würde er ergreifen, falls Deutschland seine Verpflichtungen nicht einhalten sollte?

6. Wie steht es mit den Anschlüssen mit Italien, und wo stehen die Verhandlungen betreffend Aktualisierung der Absichtserklärung aus dem Jahre 2012?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat sämtliche Finanzierungsbeschlüsse für den Ausbau der Schienenstrecken im Neat-Zulauf gemäss der mit der Schweiz in Lugano unterzeichneten Vereinbarung von 1996 gefasst. Die Kapazitäten auf schweizerischem und deutschem Gebiet werden mit der Verkehrsnachfrage Schritt haltend aufeinander abgestimmt und erweitert. Neben baulichen werden auch betriebliche Massnahmen vorgesehen, um eine sukzessive Erhöhung der Kapazitäten zu ermöglichen. Die vorgesehenen Kapazitäten werden nicht sofort beansprucht. Die Vollauslastung der Neat wird aus heutiger Sicht durch Verkehrswachstum und Verlagerung erst nach 2040 erwartet.

Die in der Interpellation angesprochenen Aussagen des Bundesamtes für Verkehr zum "Sorgenkind Deutschland" haben sich auf die derzeit mangelnde Qualität und die häufigen Verspätungen des Güterverkehrs bezogen. Dies betrifft nicht den Ausbau der Infrastruktur, sondern die operative Abwicklung.

2. Durch die operativen Probleme wird das Potenzial des Nord-Süd-Schienenverkehrs nicht optimal genutzt, was zu Mindereinnahmen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen führt. Diese können nicht quantifiziert werden.

3. Die Infrastrukturen in Deutschland können die vorhandenen Mengen momentan aufnehmen. Der prognostizierte Verkehrszuwachs bis 2040 soll über den begonnenen und teilweise bereits fertiggestellten sowie schrittweisen weiteren Ausbau aufgefangen werden. Die durch die operativen Schwierigkeiten bedingten Minderverkehre können nicht quantifiziert werden.

4. Im Vertrag von Lugano wurde ein Gremium festgelegt, in dem Deutschland und die Schweiz gemeinsam und regelmässig die Umsetzung des Ausbaus begleiten und steuern. Die Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland funktioniert gut, die Anliegen der Schweiz werden im Steuerungsgremium partnerschaftlich beraten.

Die operativen Probleme sind der deutschen Regierung bekannt, und sie hat von der Deutschen Bahn entsprechende Massnahmenpläne und Reformen verlangt.

5. Zurzeit besteht keine Veranlassung für den Bundesrat, ausserhalb des dafür vorgesehenen Steuerungsgremiums zu intervenieren.

6. Auf der Strecke Chiasso-Milano konnte die Infrastruktur zur Erhöhung der Kapazitäten in Betrieb genommen werden. Die Luino-Linie befindet sich im Ausbau und ist bereits fast vollständig fertiggestellt. Die Modalitäten für die Umsetzung der Ausbauten auf der Simplonstrecke sind in Abklärung. Die Gespräche über eine Aktualisierung und Anpassung der Absichtserklärung aus dem Jahre 2012 zwischen dem UVEK und dem italienischen Verkehrsministerium laufen.

Antwort des Bundesrates.