18.4139 · Interpellation · 2018-12-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Wird die Vignettenpflicht auf dem Autobahnstück vom Flugplatz Locarno über den Mappo-Morettina-Tunnel und Locarno bis Ascona (Ausfahrt San Materno) nicht aufgehoben, so kann dies im Gemeindestrassennetz des gesamten Locarnese zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen. Daher frage ich den Bundesrat, ob er es - im Gegensatz zur bisher vertretenen Position des Bundesamtes für Strassen (Astra) - nicht für angezeigt hält, die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung zu prüfen. Diese würde im Einklang stehen mit der schon heute geltenden Befreiung von der Vignettenpflicht auf dem zum Tunnel führenden Strassenstück und es ermöglichen, Umgehungsverkehr auf den Gemeindestrassen zu vermeiden.
Begründung
Ab dem 1. Januar 2020 ist das Autobahnstück vom Flugplatz Locarno über den Mappo-Morettina-Tunnel und Locarno bis Ascona (Ausfahrt San Materno) eine Nationalstrasse zweiter Klasse. Das Astra gedenkt laut seiner Antwort vom 13. November 2018 auf eine Anfrage der Gemeinde Minusio nicht, die Aufhebung der Vignettenpflicht zu gestatten. Für das Stück der A13, das zum Tunneleingang führt, gilt dagegen schon heute keine Vignettenpflicht. Willigt das Astra nicht in eine Aufhebung ein, so wird dies unweigerlich unerwünschte Auswirkungen auf den Verkehr des Gemeindestrassennetzes der Region Locarno haben. Denn viele Lenkerinnen und Lenker - unter anderem auch die vielen Grenzgängerinnen und Grenzgänger - werden auf die Nutzung des Tunnels verzichten, um sich keine Vignette anschaffen zu müssen. Eine solche enorme Zunahme des Durchgangsverkehrs (ausserhalb des Tunnels) könnte den Kanton dazu bewegen, die Via San Gottardo, die die Gemeinde Minusio durchquert, neu als Hauptstrasse zu klassifizieren. Ausserdem würde diese Verkehrszunahme zu grossen Teilen den bei der Planung des Tunnels verfolgten Zielen widersprechen, die zu seiner Zeit auch der Bund unterschrieben hat. Minusio ist die Gemeinde, die am meisten betroffen ist, weil die Strasse auf einer so langen Strecke durch das Gemeindegebiet verläuft. Aber sie ist nicht die einzige Gemeinde, die Gefahr läuft, die Auswirkungen zu spüren zu bekommen: Auch Locarno, Muralto, Tenero und Gordola könnten betroffen sein. Der Grund für das Ersuchen der Gemeinde Minusio, die Vignettenpflicht aufzuheben, ist daher die Erhaltung der Lebensqualität (durch die Bekämpfung von Luftverschmutzung und Lärmbelästigung) im gesamten Locarnese. Das Anliegen entspricht ausserdem der regionalen Strassenplanung und steht im Einklang mit der touristischen Ausrichtung der gesamten Region.
Angesichts dessen frage ich den Bundesrat:
Ist er bereit, die Möglichkeit einer Aufhebung der Vignettenpflicht im Sinne der oben aufgeführten Punkte zu prüfen?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Artikel 2 des Nationalstrassenabgabegesetzes vom 19. März 2010 (NSAG; SR 741.71) ist für die Benützung von Nationalstrassen erster und zweiter Klasse grundsätzlich eine Abgabe zu entrichten. Der Tunnel Mappo-Morettina wird per 1. Januar 2020 in das Nationalstrassennetz aufgenommen und bildet ab diesem Zeitpunkt eine Nationalstrasse zweiter Klasse. Artikel 4 NSAG sieht keine Ausnahmeregelung zur dauernden Befreiung einzelner Strassenabschnitte von der Vignettenpflicht vor.
Antwort des Bundesrates.