Wie beurteilt der Bundesrat die volkswirtschaftlichen Konsequenzen der SNB-Billiggeldpolitik?
18.4142 · Interpellation · 2018-12-06
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat ihre Devisenreserven seit Einführung des Mindestkurses im September 2011 von 305 Milliarden Schweizerfranken bis September 2018 auf 763 Milliarden Schweizerfranken mehr als verdoppelt, obwohl seit Januar 2015 offiziell kein Mindestkurs mehr durchgesetzt wird. Kurt Schiltknecht, ehemaliger SNB-Chefökonom, schreibt in der "NZZ" vom 16. November 2018 Folgendes: "Die Notenbanken (reissen) immer mehr Aufgaben an sich und (ergreifen) Massnahmen, die bei der Formulierung der Notenbankgesetze als unmöglich erachtet und deshalb nicht explizit geregelt worden sind. Niemand konnte sich damals vorstellen, dass Notenbanken Negativzinsen einführen. Oder wer hätte gedacht, dass die SNB zu einem der grössten Gläubiger der Euro-Länder oder zu einem der grössten Aktionäre von Gesellschaften wie Apple, Google oder Nokia würde?"
Der Bundesrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Wie beurteilt er die Umgehung des Verbots der Defizitfinanzierung durch die EZB mit einem fast unlimitierten Kauf von Euro-Staatsanleihen?
2. Mit dem Aufblähen ihrer Bilanzen haben die Notenbanken bedrohliche Risiken akkumuliert. Wie beurteilt er den Erwerb riesiger Aktienportfolios und den damit einhergehenden Eingriff in die freie Marktwirtschaft durch die SNB, eine Rolle, die vom Gesetzgeber nie vorgesehen war?
3. Weshalb hat es die SNB seit der Bankenkrise (2008) versäumt, die Liquidität wieder abzubauen, und zusätzlich Negativzinsen eingeführt?
4. Ist er mit der Einschätzung einverstanden, dass, je länger die SNB mit der Normalisierung wartet, der Spielraum bei einer künftigen Krise desto geringer ist?
5. Was sind die volkswirtschaftlichen Konsequenzen der Billiggeldpolitik der SNB? Teilt er die Einschätzung, dass die Sparer die grossen Leidtragenden der SNB-Billiggeldpolitik sind?
6. Teilt er die Einschätzung, dass der grosse Leerstand an Büroflächen und Wohnungen sowie die exzessiven Immobilienpreise - trotz Massenzuwanderung - der SNB-Billiggeldpolitik geschuldet sind?
7. Wie hoch beziffert er den Schaden bei den Vorsorgevermögen, welcher den Sparern durch die SNB-Billiggeldpolitik bisher entstanden ist?
8. Was sind die finanziellen Konsequenzen, falls die SNB-Billiggeldpolitik noch länger andauern wird?
9. Ist er bereit, das Nationalbankgesetz (NBG) vom 3. Oktober 2003 zu revidieren, um die Tätigkeiten der SNB eindeutiger im Gesetz zu definieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht vom 21. Dezember 2016 zur Geldpolitik in Erfüllung der Postulate 15.3091, 15.3367, 15.4053, 15.3208 ausführlich mit den volkswirtschaftlichen Konsequenzen der Negativzinspolitik und der unkonventionellen expansiven Massnahmen der SNB auseinandergesetzt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schlussfolgerungen des Berichtes weiterhin Gültigkeit besitzen. Zu den Fragen im Einzelnen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.
1. Zu den Staatsanleihekäufen der EZB gibt der Bundesrat keine Beurteilung ab. Er verweist diesbezüglich aber auf den jüngsten Entscheid des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11. Dezember 2018, demzufolge die Anleihekäufe der EZB im Einklang mit ihrem geldpolitischen Mandat stehen und nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung verstossen.
2. Die Ausweitung der SNB-Bilanz seit der Finanzkrise ist eine Folge der geldpolitisch begründeten Devisenkäufe zur Verhinderung einer weiter gehenden Überbewertung des Frankens. Damit ging eine starke Erhöhung der SNB-Bilanz bzw. ihrer Währungsreserven einher. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zur Verwaltung der Währungsreserven hat sie diese in Anleihen und Aktien angelegt. Die SNB strebt mit ihren Aktienanlagen keine strategischen Ziele an. Sie verwaltet ihr Aktienportfolio passiv und regelgebunden, indem sie repräsentative Marktindizes repliziert und dadurch die Märkte in ihrer Gesamtheit abbildet. Dadurch vermeidet sie Marktverzerrungen und Diskriminierungen von bestimmten Unternehmen oder Sektoren.
3. Der Bundesrat teilt die Beurteilung der SNB, dass die Liquiditätsausweitung der SNB nach 2008 eine notwendige geldpolitische Massnahme zur Stabilisierung der Wirtschaft und der Finanzmärkte sowie zur Verhinderung von Deflation war. Einem Abbau der Liquidität stand in den letzten Jahren entgegen, dass dies das Frankenangebot verkleinert hätte. Dadurch wäre der Franken noch stärker unter Aufwertungsdruck geraten, mit negativen Folgen für die Preisstabilität und die konjunkturelle Entwicklung. Zur Begrenzung des Aufwertungsdrucks auf den Franken hat die SNB zudem im Januar 2015 Negativzinsen eingeführt. Wegen des seit Jahren international sehr tiefen Zinsniveaus kann beim Franken nur so eine tiefere Verzinsung als in ausländischen Währungen gesichert werden. Damit wird er als Anlagewährung weniger attraktiv. Ohne Negativzinsen würde sich der Franken deutlich aufwerten. Eine solche Entwicklung würde aber den Bedarf an Devisenmarktinterventionen und damit die Liquidität erhöhen.
4. Der Handlungsspielraum für künftige Krisen wird am besten gesichert, wenn die zinspolitische Normalisierung im Einklang mit den geldpolitischen Erfordernissen erfolgt. Im derzeitigen Umfeld liegt die Schwierigkeit darin, dass eine Zinserhöhung durch die SNB ohne entsprechende Zinsschritte der EZB den Franken als Anlagewährung attraktiver machen und damit wieder stärken dürfte.
5. Der wichtigste Effekt der Negativzinspolitik der SNB besteht in der Verhinderung einer weiteren Aufwertung des Frankens. Dadurch tragen die Negativzinsen zur Preisstabilität bei und stützen die Konjunktur und den Arbeitsmarkt. Der Franken ist noch immer hoch bewertet. Im Vergleich zum letzten Jahrzehnt ist die Schweiz nach Abzug der unterschiedlichen Teuerung bis Ende 2018 gegenüber ihren Handelspartnern um fast 10 Prozent teurer geworden, gegenüber Deutschland sogar um fast 17 Prozent. In Anbetracht des international tiefen Zinsniveaus und der Rolle des Frankens als sicherer Hafen ist der Negativzins notwendig, um den Zins tiefer als im Ausland zu halten und so die Attraktivität von Frankenanlagen zu reduzieren. Unbestreitbar gibt es auch unerwünschte Folgen der Negativzinspolitik. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass Sparer wegen der gesunkenen nominalen Verzinsung ihrer Anlagen tendenziell negativ betroffen sind. Diesbezüglich ist allerdings auf zwei Punkte hinzuweisen: Erstens war die Inflation in den letzten Jahren tief und in den Jahren 2015 und 2016 gar negativ. Dies hat die Kaufkrafteinbusse der Ersparnisse gemildert. Zweitens hätte sich der Franken ohne den Negativzins stark aufgewertet, die Konjunktur hätte sich deutlich verlangsamt, und die Arbeitslosigkeit wäre gestiegen, wovon auch die Sparer negativ betroffen worden wären.
6. Das langjährige Tiefzinsumfeld fördert unerwünschte Ungleichgewichte und Überhitzungstendenzen am Immobilienmarkt, wie sie sich aktuell besonders im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften manifestieren. Solange jedoch die SNB die Negativzinsen als geldpolitisch notwendig erachtet, müssen allfällige vom Immobilienmarkt ausgehende Risiken für die Finanzstabilität mittels anderer Massnahmen, insbesondere makroprudenzieller Instrumente, angegangen werden. Ein wichtiges Instrument ist hierbei der antizyklische Kapitalpuffer (AZP), den der Bundesrat auf Antrag der SNB im Jahr 2013 aktivierte und 2014 erhöhte. Die für die Finanzstabilität zuständigen Behörden (SNB, Finma, SIF, EFV) beobachten die Entwicklungen am Hypothekar- und Immobilienmarkt weiterhin aufmerksam und prüfen regelmässig den Handlungsbedarf für weitere Massnahmen.
7. Die Vorsorgeeinrichtungen zählen zu den Hauptbetroffenen des Tiefzinsumfelds und der Negativverzinsung, weil ihre Vermögen in erheblichem Masse in festverzinslichen Werten angelegt sind. Zudem sind sie gezwungen, bei der Anlageverwaltung grössere Risiken einzugehen, um ausreichende Renditen erzielen zu können, um die versicherten Leistungen zu finanzieren. Gleichwohl wäre es falsch, die Negativzinsen der SNB als die Hauptursache für die gesunkenen Anlageerträge der Vorsorgewerke anzusehen. Die Negativzinsen der SNB sind eine Reaktion auf das internationale Tiefzinsumfeld.
8. Sollte das ausgeprägte Tiefzinsumfeld noch länger andauern, könnten die negativen Auswirkungen (tiefe Anlagerenditen, Überhitzungsrisiken am Immobilienmarkt) weiter zunehmen. Diesen Nachteilen sind jedoch die hohen volkswirtschaftlichen Kosten gegenüberzustellen, die sich bei einer verfrühten geldpolitischen Normalisierung einstellen würden. In einem solchen Szenario wäre mit einem deutlichen Aufwertungsdruck auf den Franken zu rechnen, mit entsprechenden negativen Konsequenzen für die Entwicklung der Preise und der Konjunktur in der Schweiz.
9. Nein. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bestehende gesetzliche Rahmen das geldpolitische Mandat der SNB klar und eindeutig definiert und somit kein Anpassungsbedarf besteht.
Antwort des Bundesrates.