Lexipedia

18.4145 · Interpellation · 2018-12-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Schweizerische Aktuarvereinigung und die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten haben gemeinsam den Verein Eidgenössisches Diplom Experte/Expertin für berufliche Vorsorge (EBV) gegründet, um das Prüfungsreglement für den Erhalt dieses eidgenössischen Diploms, das unter der Aufsicht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation steht, zu vereinheitlichen. Der EBV ist mittlerweile die zuständige Stelle für die Organisation der Ausbildung zum Experten oder zur Expertin.

Der EBV hat die Zürcher Fachhochschule für angewandte Wissenschaften in Winterthur mit der Organisation und der Durchführung der Kurse beauftragt. Keine andere Hochschule ist berechtigt, diese Kurse zu veranstalten. Das hat bedauerliche Folgen mit Blick auf die Mehrsprachigkeit.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Winterthur ist zu weit entfernt, um diese meist berufsbegleitenden Kurse zu absolvieren. Wäre es daher nicht sinnvoll, auch Kurse in der Romandie zu veranstalten?

2. Sollten diese Kurse nicht auch auf Französisch angeboten werden?

3. Wäre es nicht sinnvoll, auch ein Institut in der Romandie - wie zum Beispiel eine Hochschule, die einen Master in Aktuarwissenschaften und einen Master in Recht anbietet - mit der Organisation dieser Kurse zu beauftragen?

Stellungnahme des Bundesrates

In der höheren Berufsbildung sind die Rollen und Aufgaben der einzelnen Verbundpartner klar definiert. Der Bund reglementiert die eidgenössisch anerkannten Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen und ist auch für deren Aufsicht verantwortlich. Die Trägerschaft - im konkreten Fall der Verein Eidgenössisches Diplom Experte/Expertin für berufliche Vorsorge - bietet ihrerseits die entsprechende Prüfung an und führt sie durch.

Die vorbereitenden Kurse für die eidgenössischen Prüfungen, auf die sich die Fragen des Interpellanten beziehen, sind hingegen nicht staatlich reglementiert und unterstehen auch keiner staatlichen Aufsicht, und ihr Besuch ist grundsätzlich freiwillig.

Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1. Die erste höhere Fachprüfung "Experte/Expertin für berufliche Vorsorge mit eidgenössischem Diplom" findet 2021 statt. Das Kursangebot wird sich im Verlaufe von 2019 konkretisieren. Die vorbereitenden Kurse entwickeln sich grundsätzlich auf einem freien Markt.

2. Geregelt ist die Mehrsprachigkeit einzig bei den Prüfungen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) begleitet die Entwicklung und Revision der Prüfungsordnung. Es beurteilt, ob die Voraussetzungen für eine eidgenössische Prüfung gegeben sind, und genehmigt die Prüfungsordnung. Dabei muss auch gewährleistet sein, dass sich die Kandidatinnen und Kandidaten in allen drei Amtssprachen prüfen lassen können. Besonders bei der ersten Durchführung der Prüfung kontrolliert das SBFI, ob alle Anforderungen erfüllt werden.

3. Da im Gegensatz zur Prüfung die vorbereitenden Kurse nicht reglementiert sind und keiner staatlichen Aufsicht unterstehen, kann das SBFI auch keine Institution mit einer entsprechenden Durchführung beauftragen. Das SBFI wird die Trägerschaft jedoch darauf aufmerksam machen, dass entsprechende Kurse für Personen aus allen Sprachregionen angeboten werden sollten. Darüber hinaus steht es grundsätzlich allen Bildungsanbietern in der Schweiz offen, bei entsprechender Nachfrage vorbereitende Kurse anzubieten, auch ohne einen Auftrag der Trägerschaft.

Antwort des Bundesrates.