Für starke konzessionierte Transportunternehmen. Klare Regeln bei Auslagerungen
18.4163 · Interpellation · 2018-12-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Steuergelder, welche in den öffentlichen Verkehr investiert werden, müssen möglichst effizient eingesetzt werden. Die SBB sowie die konzessionierten Transportunternehmen (KTU) in der Schweiz können dies dank eingespielter Abläufe und klar definierter Vorgaben bezüglich Qualität und Kontrolle garantieren. Wie hoch sind die Auftragsvolumina (Rollmaterial, Unterhalt der Infrastruktur und Reinigung) in den vergangenen fünf Jahren der KTU in der Schweiz und im Ausland?
2. Wie zeigt sich das aktuelle Verhältnis zwischen Eigen- und ausgelagerter Fremdleistung bei den KTU?
3. Welches sind die aktuellen Zahlen an Feststellen und temporären Mitarbeitenden der KTU?
4. Wie erfolgt die Behandlung von Arbeitnehmenden bei übernommenen Aufträgen von KTU im konzessionierten Regional- und Fernverkehr (Linien und Angebote)? Gibt es Regeln?
Begründung
Der aufkommende Wettbewerb im öffentlichen Verkehr und der Druck der Angebotsbesteller Bund und Kantone zu günstigeren Transportleistungen veranlasst offenbar die konzessionierten Transportunternehmen (KTU), tendenziell immer mehr Aufgaben an Dritte auszulagern. Es handelt sich dabei um Bau- und Unterhaltsaufträge der Bahninfrastrukturen, um Reinigungsarbeiten an Gebäuden und Fahrzeugen und mittlerweile auch um Werkstattarbeiten beim Unterhalt des Rollmaterials, welche im Wettbewerbsfokus stehen.
Die KTU laufen Gefahr, durch preisgedrückte Vergaben an Dritte bei den wichtigen Aspekten Sicherheit, Qualität und Fach- bzw. Führungswissen am falschen Ort zu sparen. Es werden gefährliche Abhängigkeiten eingegangen, und das Personal hat die Konsequenzen zu tragen. Vor diesem Hintergrund sind Auslagerungen kritisch zu beurteilen, weil sie oft zu Stellenverlusten, aber nicht zu Effizienzgewinnen führen.
Die Schweiz verfügt über eines der weltweit am stärksten genutzten Schienennetze: 10 000 Züge transportieren täglich 1,18 Millionen Reisende und 210 000 Tonnen Güter. Dies wird ermöglicht durch sichere und verlässliche Infrastrukturanlagen: von Schienen und Schotter über Tunnels und Brücken bis hin zu eigenen Kraftwerken und Telekominstallationen. Rund 10 000 Mitarbeitende bei SBB Infrastruktur sorgen für Planung, den Bau, den Betrieb und den Unterhalt. Mit Leidenschaft und viel Schweiss und Fingerspitzengefühl. Jeden Tag, rund um die Uhr. Es gilt, dieser Leistung Sorge zu tragen und die Errungenschaften nicht zu verspielen.
Stellungnahme des Bundesrates
1.-3. Der Bundesrat hat keine detaillierte Kenntnis dieser Zahlen, weder für die ganze Branche noch aufgeschlüsselt nach Unternehmen. Gemäss Verkehrszahlen des Informationsdiensts für den öffentlichen Verkehr (Litra), Stand August 2018, flossen 2016 8,4 Milliarden Franken Subventionen sowie 8,5 Milliarden Franken an Verkehrs- und Nebenerträgen in den öffentlichen Verkehr. Diese Mittel werden für die interne wie externe Leistungserbringung verwendet. Ob die Transportunternehmen ihre Leistungen selber erbringen oder diese im In- oder Ausland beschaffen, sind operative Entscheide. Dafür sind die Transportunternehmen selbst verantwortlich.
4. Der Bundesrat ist sich der Leistungen des Personals im öffentlichen Verkehr bewusst. Dieses Personal wird durch die einschlägigen nationalen und kantonalen Gesetze auch entsprechend geschützt. Als Konzessionäre haben die Transportunternehmen diese Gesetze einzuhalten.
Die meisten Transportunternehmen im konzessionierten Regional- und Fernverkehr unterliegen dem Beschaffungsrecht des Bundes oder dem kantonalen Subventionsrecht. Sie sind daher verpflichtet, ihre Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, welche die arbeitsrechtlichen Bedingungen einhalten. Bei der Bestellung des Angebotes im Regionalverkehr schreiben Bund und Kantone den Transportunternehmen vor, die arbeitsrechtlichen Vorschriften von Bund und Kantonen, inklusive vorhandener Gesamtarbeitsverträge, einzuhalten. Auf eine explizite Vorgabe betreffend Einhaltung der üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen auch für Subunternehmen wird dagegen verzichtet, da Bund und Kantone bei der Bestellung des Angebotes in keiner Rechtsbeziehung zu diesen Subunternehmen stehen. Wird dagegen ein Angebot im regionalen Personenverkehr von Bund und Kantonen ausgeschrieben, wird in der Regel im Pflichtenheft für das zu erbringende Angebot der Hinweis aufgeführt, dass auch Subunternehmen die branchenüblichen Bedingungen zu erfüllen haben.
Antwort des Bundesrates.