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18.4173 · Interpellation · 2018-12-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Jedes Jahr überweisen in der Schweiz ansässige ausländische Personen mehrere Milliarden Franken ins Ausland. Es liegt diesbezüglich keine einheitliche Schätzung vor. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Postulat 17.3066 festgehalten, dass der Betrag der Rücküberweisungen von in der Schweiz ansässigen Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer für das Jahr 2015 auf 7 bis 8,6 Milliarden Franken geschätzt wird. Die Schätzungen basieren auf der Anzahl von ausländischen Personen, die in unserem Land wohnen. Es wird davon ausgegangen, dass mehr als ein Viertel dieser Summe, also mehr als 2 Milliarden Franken, nicht in OECD-Länder überwiesen wird.

Allfällige Überweisungen ausländischer Personen, die nicht als arbeitend registriert sind - und insbesondere solcher, die Sozialhilfe beziehen - werden in dieser Schätzung nicht berücksichtigt. Der Verdacht ist naheliegend, dass auch ein Teil dieser Sozialhilfe ins Ausland überwiesen wird: Das wäre ein Schlag ins Gesicht der beitragszahlenden Schweizerinnen und Schweizer und würde eine Senkung ihrer Beiträge zur Pflicht machen. Der Bundesrat war nicht gewillt, dieses Thema im Detail zu untersuchen. Als Gründe nannte er fehlende Daten und die Schwierigkeit der Durchführung einer solchen Untersuchung.

Vor Kurzem hat die italienische Regierung ihrerseits den Betrag von Auslandüberweisungen auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. 80 Prozent dieser Gelder flössen in nichteuropäische Länder. Das Ziel der italienischen Regierung ist es, 1,5 Prozent von diesen 80 Prozent abzuschöpfen. Dies würde dem italienischen Staat 62 Millionen Euro pro Jahr einbringen.

Eine ähnliche Lösung wäre auch für die Schweiz interessant: Die daraus entstehenden Einnahmen könnten für die Finanzierung von Massnahmen zur Unterstützung der Beschäftigung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Dies insbesondere in den Regionen mit den ungünstigsten Arbeitsbedingungen - angefangen mit den Grenzregionen, deren Arbeitsmarkt unter der Personenfreizügigkeit leidet.

Ich frage den Bundesrat:

- Gedenkt er, die neue Vorlage der italienischen Regierung zur Besteuerung der Auslandüberweisungen von Migrantinnen und Migranten darauf hin zu prüfen, ob diese Idee auch in der Schweiz umsetzbar wäre?

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der hier zur Diskussion stehenden Abgabe handelt es sich um eine Rechtsverkehrssteuer. Solche Steuern knüpfen an ein Rechtsgeschäft bzw. an einen Vorgang des Wirtschaftsverkehrs an. Vorliegend wäre dies die Überweisung von Geldbeträgen ins Ausland durch (bestimmte) ausländische Personen. Die Einführung einer solchen neuen Steuer bedürfte einer Verfassungsänderung.

Rechtsverkehrssteuern gibt es heute beim Bund (z. B. Emissions- oder Umsatzabgabe) und in den Kantonen (z. B. Handänderungssteuer). Sie lassen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Personen ausser Acht und führen regelmässig zu unerwünschten Verhaltensanpassungen.

Das Steuersystem sollte in erster Linie aus allgemeinen Steuern bestehen, welche der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen Rechnung tragen. Hierzu gehören namentlich die Einkommens- und die Mehrwertsteuer, wobei bei letzterer die Auffassungen divergieren, ob sie im Einklang mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip steht.

Ergänzend können Steuern und Abgaben auch nach dem Äquivalenz- oder dem Verursacherprinzip erhoben werden. Im Rahmen des Äquivalenzprinzips tragen einzelne Personen mittels Kausalabgaben bzw. abgrenzbare Personengruppen mittels Kostenanlastungssteuern gemäss dem empfangenen Nutzen oder den verursachten Kosten zur Finanzierung des Gemeinwesens bei. Bei Lenkungsabgaben soll das Verhalten der Betroffenen in eine bestimmte, einem öffentlichen Interesse dienende Richtung gelenkt werden. Dies geschieht, indem externe Kosten, die nicht von den sie verursachenden Wirtschaftssubjekten getragen, sondern der Gesellschaft oder Dritten aufgebürdet werden, durch die Lenkungsabgabe begrenzt oder internalisiert werden.

Eine Konzeption als Lenkungsabgabe ist vorliegend aber ausgeschlossen. Abgesehen davon, dass auch hierfür eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden müsste, geht von Auslandüberweisungen von Migrantinnen und Migranten kein negativer externer Effekt aus. Ein öffentliches Interesse an der Lenkung solcher Transaktionen fehlt somit.

Die vorgeschlagene Besteuerung der Auslandüberweisung lässt sich auch nicht als eine Form der Kausalabgabe oder der Kostenanlastungssteuer konzipieren, da Migrantinnen und Migranten, die Auslandüberweisungen tätigen, dadurch weder der öffentlichen Hand Kosten aufbürden noch in den Genuss staatlicher Leistungen kommen, die ihnen zugerechnet werden könnten.

Die Steuer müsste bei jenen Stellen (Banken, Post, Geldtransferunternehmen, Online-Zahlungssysteme) erhoben werden, welche die Zahlungen ausführen. Diese müssten die von der Steuer zu erfassenden von den übrigen Zahlungen trennen. Die daraus entstehenden Erhebungs- und Entrichtungskosten wären im Vergleich zum geschätzten jährlichen Steuerertrag von 30 Millionen Franken bei einem Satz von 1,5 Prozent auf einem steuerbaren Zahlungsvolumen in Nicht-OECD-Länder von 2 Milliarden Franken (bzw. 120 Millionen Franken bei einem steuerbaren Zahlungsvolumen von 8 Milliarden Franken in alle ausländischen Staaten) wohl sehr hoch. Somit schneidet die Steuer auch in Bezug auf ihre Vollzugskosten schlecht ab, zumal noch mit Ausweichreaktionen der Betroffenen zu rechnen wäre.

Antwort des Bundesrates.