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Pflegeheimkosten senken durch vermehrten Einsatz von Zivildienstleistenden. Schwerpunktprogramm "Pflege und Betreuung" neu definieren

18.4174 · Interpellation · 2018-12-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist er auch der Ansicht, dass die Kosten in Pflegeheimen von bis zu 12 000 Schweizerfranken pro Monat die Betroffenen und ihre Familien vor Probleme stellen?

2. Sieht er mit Blick auf die demografische Entwicklung - die Anzahl Pflegebedürftiger wird steigen - Handlungsbedarf hinsichtlich der Gewinnung von Pflegepersonal?

3. Können die Kosten für die Betroffenen gesenkt werden, wenn mehr Zivildienstleistende in Pflegeheimen eingesetzt würden?

4. Könnten durch Zivildienstleistende bei entsprechender Ausbildung auch Pflegearbeiten ausgeführt werden, welche bisher ausschliesslich durch das Pflegepersonal erbracht werden?

5. Besteht Bereitschaft, das Schwerpunktprogramm "Pflege und Betreuung" neu zu definieren und die Zivildiensteinsätze hauptsächlich auf Pflegeheime zu konzentrieren, um die Kosten zu senken?

Begründung

Die Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim sind mit bis zu 12 000 Schweizerfranken pro Monat extrem hoch. Viele Betroffene und ihre Familien geraten in schwierige Situationen. Die finanziellen Unterstützungsangebote belasten die Haushalte von Kantonen und Gemeinden stark. Mit Blick auf die demografische Entwicklung müssen wir in Zukunft mit einer steigenden Anzahl Pflegebedürftiger rechnen; es wird mehr Personal benötigt werden.

Beide Probleme, die hohen Kosten und der sich verschärfende Personalmangel, könnten angegangen werden mit einer Konzentration der personellen Zivildienstmittel auf den Bereich der Pflegeheime - zulasten anderer bisheriger Einsatzbereiche des Zivildienstes. Mehr geleistete Diensttage in Pflegeheimen führen zu Kostensenkungen. Eventuell müsste die Ausbildung intensiviert werden, insbesondere dann, wenn künftig auch einzelne Tätigkeiten ausgeübt werden dürften, die heute dem qualifizierten Personal vorbehalten sind (im Militär lernen Sanitätssoldaten z. B. auch, Injektionen und Infusionen zu verabreichen und Patienten zu pflegen).

Eine stärkere Konzentration der personellen Mittel auf diesen Bereich wäre auch gerechtfertigt, weil andere Institutionen wie Spitäler oder Schulen usw., die auch von Zivildiensteinsätzen profitieren, solide finanziert sind durch Versicherer oder den Staat und demzufolge nicht so sehr auf günstiges Personal angewiesen sind wie Pflegeheime.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Kosten von 12 000 Franken pro Monat für Betreuung und Aufenthalt im Pflegeheim sind in der Tat hoch und liegen weit über dem Schweizer Durchschnitt. Dies geht aus dem Bericht des Preisüberwachers "Preisvergleich Betreuungs- und Aufenthaltstaxen von Schweizer Alters- und Pflegeheimen" vom Dezember 2018 hervor. Ein hoher Preis muss aber nicht zwingend bedeuten, dass ein Heim zu teuer ist oder ineffizient arbeitet. Die Kosten sind durch Faktoren bestimmt wie kantonale Vorschriften, Pflegebedarf, Personaleinsatz, Heimgrösse, Rechtsform und Komfortklasse des Pflegeheims.

2. Der Bedarf nach zusätzlichem Pflegepersonal wurde im "Nationalen Versorgungsbericht über die Gesundheitsberufe 2016" der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und OdA Santé ausgewiesen. Bis 2025 werden 40 000 zusätzliche Personen in Pflege und Betreuung nötig sein. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen bereits viele Massnahmen zur Verbesserung der Situation in der Pflege ergriffen hat. Die Bildungsabschlüsse bei den Fachangestellten Gesundheit (vgl. Schlussbericht Masterplan Bildung Pflegeberufe) konnten stark gesteigert werden. Um die Fachkräftesituation in der Langzeitpflege zu verbessern, unterstützt der Bund aktuell eine Imagekampagne und ein Wiedereinstiegsprogramm sowie ein Projekt, mit dem Betriebe der Langzeitpflege ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern können. Zudem finanziert er noch bis 2020 die Förderprogramme "Interprofessionalität im Gesundheitswesen" und "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige" (siehe unter: Bundesamt für Gesundheit > Berufe im Gesundheitswesen > Gesundheitsberufe in der Tertiärstufe > Volksinitiative "Für eine starke Pflege" > Dokumente). Er sieht primär die für die Gesundheitsversorgung verantwortlichen Kantone und Sozialpartner in der Verantwortung.

3. Die Kosten für das Personal in Pflege und Betreuung stellen den grössten Budgetposten in Pflegeheimen dar. 2017 leisteten Zivildienstpflichtige 312 342 Diensttage in Institutionen für Betagte. Die Einsatzbetriebe entrichten dem Bund pro Diensttag eine Abgabe als Ausgleich für die erhaltene Arbeitskraft (Art. 46 des Zivildienstgesetzes, ZDG, SR 824.0; sowie Art. 95 und 96 der Zivildienstverordnung, ZDV, SR 824.01) und dem Zivildienstleistenden ein Taschengeld sowie Spesenentschädigung (Art. 29 ZDG und Art. 65 ZDV). Zudem haben Zivildienstleistende einen Anspruch auf Erwerbsersatz (Art. 38 ZDG und EOG). Angesichts der insgesamt 94 457 Vollzeitstellen in den 1561 Alters- und Pflegeheimen der Schweiz und der Tatsache, dass der Einsatz der Zivildienstleistenden zeitlich und inhaltlich begrenzt sowie mit Einarbeitungsaufwand durch die Betriebe verbunden ist, bleibt der Kostendämpfungseffekt bescheiden.

4. Gegen den Vorschlag, Zivildienstleistende für Pflegeaufgaben zu qualifizieren und sie in der Pflege einzusetzen, sprechen folgende Gründe: Für qualifizierte Pflegeaufgaben wird ein Bachelor-Studium in Pflege oder ein Abschluss an einer höheren Fachschule für Pflege verlangt. Für Aufgaben der Grundpflege ist eine dreijährige Lehre als Fachangestellte Gesundheit erforderlich. Zivildienstleistende können weder das fachliche Niveau von Fachangestellten Gesundheit erreichen, noch wäre dieser Ausbildungsaufwand für die Betriebe angesichts des beschränkten zeitlichen Einsatzes zu rechtfertigen. Zudem ist die Arbeitsmarktneutralität (Art. 6 ZDG) ein zentraler Grundsatz im Zivildienstrecht. So darf der Einsatz von Zivildienstleistenden keine bestehenden Arbeitsplätze gefährden (Bst. a), die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Einsatzbetrieb nicht verschlechtern (Bst. b) und die Wettbewerbsbedingungen nicht verfälschen (Bst. c).

5. Das vom Interpellanten vorgebrachte Problem kann aus den unter den Ziffern 3 und 4 erläuterten Gründen nicht über Zivildiensteinsätze respektive das Schwerpunktprogramm "Pflege und Betreuung" gelöst werden. Der Bundesrat hat zudem im Juni 2018 eine Revision des Zivildienstgesetzes in die Vernehmlassung geschickt mit dem Ziel, die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst substanziell zu senken; damit ist auch mit einem Rückgang der Diensttage zu rechnen.

Antwort des Bundesrates.

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