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18.4178 · Interpellation · 2018-12-12

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die fallenden Preise, die (auch aufgrund von Freihandelsabkommen) zunehmende internationale Konkurrenz und die immer höheren Ansprüche in Bezug auf Lebensmittel: Das sind die Herausforderungen, mit denen sich die Landwirtschaft konfrontiert sieht. Für alle, die sich diesen Herausforderungen stellen und gleichzeitig die Umwelt schützen wollen, stellt die Digitalisierung der Landwirtschaft - das sogenannte Smart Farming - einen entscheidenden Vorteil dar. Die intelligente Landwirtschaft ermöglicht es zum Beispiel, den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln bei geringem Kostenaufwand so zu gestalten, dass die Umwelt geschützt und die Qualität der Lebensmittel verbessert wird. Aufgrund der weiten Distanzen, der Anzahl der notwendigen Sensoren und der Steuerung der Maschinen erfordert das Smart Farming jedoch eine optimale Mobilfunk-Infrastruktur. Man geht davon aus, dass der vielversprechenden Technologie 5G in dieser Hinsicht eine Schlüsselrolle im Digitalisierungsprozess zukommen wird. Mit dieser Technologie kann nicht nur eine erhebliche Anzahl von Sensoren gesteuert werden, sondern es ist auch möglich, Traktoren und Drohnen selbstständig arbeiten zu lassen.

Auf Bundesebene stechen einige Initiativen heraus: zum Beispiel das Projekt "Swiss smart farming" im Rahmen des Digitaltags oder "Swiss Future Farm" von Agroscope. Die Hindernisse, die überwunden werden müssen, um in das Zeitalter der digitalen Landwirtschaft einzutreten, werden allerdings nicht weniger. Der Grund dafür sind die (hohen) Anschaffungskosten, die auch mit einer gewissen Unsicherheit, ob sich die Investitionen auszahlen, verbunden sind.

1. Welche Bedeutung misst der Bundesrat dem Smart Farming mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft zu?

2. Welche Voraussetzungen in Sachen Infrastruktur braucht es für die Digitalisierung der Landwirtschaft (Internet der Dinge, Mobilfunk)?

3. Inwieweit gedenkt der Bundesrat dafür zu sorgen, dass für die Ausweitung von 5G, der wichtigsten Digitalisierungstechnologie, optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden?

4. Wie will der Bundesrat gewährleisten, dass Landwirte und Landwirtinnen von den Erkenntnissen der Wissenschaft profitieren können, und wie will er die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Landwirtschaft vorantreiben, damit praktisch umsetzbare Lösungen entwickelt werden?

5. Wäre es sinnvoll, für die Digitalisierung der Landwirtschaft eine Studie über die konkreten Bedürfnisse der Branche durchzuführen?

6. Ist der Bundesrat bereit, Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Eintritt der Landwirtschaft ins digitale Zeitalter des Smart Farmings zu beschleunigen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Strategie Digitale Schweiz des Bundesrates misst Smart Farming als Mittel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Schweizer Landwirtschaft eine grosse Bedeutung zu.

2. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) prüft derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom), ob für den Einsatz neuer (Smart Farming) Technologien die bestehenden Datenübertragungskapazitäten ausreichend sind oder ob ein Ausbau notwendig ist - allenfalls unterstützt durch Strukturverbesserungsmittel (s. auch Antwort auf Frage 6).

3. Der Bundesrat ist sich bewusst, wie wichtig die 5G-Technologie in Zukunft für zahlreiche Sektoren sein wird - auch für die Landwirtschaft. Im November 2017 hat der Bundesrat im Rahmen der Verabschiedung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (Nafz) Frequenzbänder ausgewiesen, die die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) Anfang 2019 versteigert hat und die von den Mobilfunkanbietern für ihr 5G-Netz in der Schweiz genutzt werden können. Die Reglementierung zur nichtionisierenden Strahlung wird oft als Hemmnis für eine rasche Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz genannt.

4. Die Forschungsanstalt Agroscope unterstützt die Schweizer Landwirtschaft im Rahmen ihres strategischen Forschungsfelds "Produktionssysteme durch Smart Farming optimieren" bei der Digitalisierung ihrer Produktionsverfahren, um negative Umweltwirkungen zu reduzieren, das Tierwohl zu fördern, die Arbeitsproduktivität zu steigern und den administrativen Aufwand zu verringern. Bei der Verbreitung von Wissen zur Digitalisierung kommt der Beratungszentrale Agridea eine wichtige Rolle als Bindeglied zur Praxis zu. So exploriert sie die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Kostensenkung auf Landwirtschaftsbetrieben, für die überbetriebliche Zusammenarbeit und die Erschliessung neuer Absatzkanäle. Sie sorgt dafür, dass die Beratung diese Möglichkeiten und gute Beispiele dafür kennt. Der Bund fördert mit verschiedenen weiteren agrarpolitischen Instrumenten Smart Farming. Dazu gehört die Förderung von Beratungsprojekten, Ressourcenprojekten und Projekten im Bereich Qualität und Nachhaltigkeit.

5. Auf der Grundlage der im Jahr 2018 unterzeichneten und mit der Strategie Digitale Schweiz des Bundesrates abgestimmten Charta zur Digitalisierung der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft wurde ein Dialog zur Vernetzung aller Anspruchsgruppen lanciert.

Mit diesem Dialog soll ein gemeinsames Bewusstsein geschaffen, die Zusammenarbeit gefördert und der Handlungsbedarf aufgezeigt werden. Parallel dazu beschäftigt sich ein 2018 gestartetes Forschungsprojekt "Adoption und Diffusion von neuen Technologien in der Landwirtschaft - Stand, Bestimmungsgründe und Zukunftsaussicht" von ETH Zürich und Agroscope spezifisch mit den Digitalisierungsbedürfnissen und -potenzialen der Schweizer Landwirtschaft.

6. In der Vernehmlassungsvorlage zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) wird vorgeschlagen, im Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) den Grundsatz aufzunehmen, wonach die Massnahmen des Bundes die Digitalisierung in der Land- und Ernährungswirtschaft unterstützen sollen (Art. 2 Abs. 4bis E-LwG). Auf dieser Basis sollen innerhalb der vorgeschlagenen Zahlungsrahmen neu auch Investitionshilfen für innovative Technologien (inkl. solche des Smart Farmings) zur Reduktion von negativen Umweltwirkungen sowie zur Förderung von Tierwohl und -gesundheit gewährt werden können (Art. 87a Abs. 1 Bst. h E-LwG). Im gleichen Rahmen wird aktuell geprüft, ob in schlecht versorgten ländlichen Gebieten ein Ausbau des digitalen Zugangs mit Mitteln zur Strukturverbesserung unterstützt werden soll (s. Antwort auf Frage 2). Auch die vorgeschlagene Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsprojekten kann potenziell einen Beitrag leisten, die Einführung von Smart-Farming-Technologien in der Praxis zu beschleunigen (Art. 118 Bst. b und c E-LwG).

Antwort des Bundesrates.