Welche Massnahmen, welche Mittel und welche Fristen sind vorgesehen, um die Belästigung durch Verkehrslärm zu verringern und somit die betroffenen Personen effektiv zu schützen?
18.4192 · Interpellation · 2018-12-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der 2018 vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) veröffentlichte Bericht über die Lärmbelastung in der Schweiz (Stand 2015) stellt fest: "Am Tag ist jede siebte und in der Nacht jede achte Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen." Das bedeutet: 1,1 Millionen Menschen am Tag und 1 Million Menschen in der Nacht! Mehr als 90 Prozent der Personen, die von Verkehrslärm betroffen sind, leben in Städten oder Agglomerationen. Die rechtlichen Bestimmungen, die Arbeit der Abteilung Lärm und NIS des Bafu und der Kantone sowie die Programmvereinbarungen (ab 2008) tragen erste Früchte. Mit Blick auf die Anzahl der noch immer betroffenen Personen und die durch diese Belästigung entstehenden externen Kosten muss allerdings noch einiges unternommen werden. Diese externen Kosten (Gesundheitskosten und Wertverlust von Immobilien) werden auf etwa 2 Milliarden Franken geschätzt (Stand 2015)!
Ich bitte den Bundesrat, in Berücksichtigung des Dargelegten auf folgende Fragen zu antworten:
1. Wie und innerhalb welcher Fristen gedenkt der Bundesrat die Anzahl der von Verkehrslärm betroffenen Personen erheblich zu reduzieren?
2. Ich beziehe mich auf Nummer 3.02 des Massnahmenplans im Bericht des Bundesrates zum Postulat Barazzone 15.3840: Wie und mit welchen finanziellen Mitteln gedenkt der Bundesrat die Programmvereinbarungen nach 2023 weiterzuführen, damit die Kantone und Gemeinden aktiv bei ihrer Aufgabe unterstützt werden?
3. Mehr als 90 Prozent der betroffenen Personen werden durch den Verkehrslärm des Kantons- und Gemeindestrassennetzes belästigt. Ist es daher vorgesehen, die Unterstützung von Massnahmen zugunsten dieser Strassennetze im Vergleich zum Nationalstrassennetz auszubauen?
4. Mit den Massnahmen, die auf das Vermindern von Lärmemissionen an der Quelle ausgerichtet sind (wie lärmarme Beläge oder Temporeduktionen), konnten gute Ergebnisse erzielt werden. Gedenkt der Bundesrat daher, diesen Massnahmen eine höhere Priorität einzuräumen? Wenn ja, wie?
5. Der Verkehrslärm verursacht externe Kosten, die auf etwa 2 Milliarden Franken geschätzt werden (davon 55 Prozent Gesundheitskosten und 45 Prozent durch den Wertverlust von Immobilien generierte Kosten). Ausserdem belaufen sich die durch Verkehrsstau entstandenen Kosten auf etwa 1,9 Milliarden Franken (davon etwa 1,3 Milliarden für den Zeitverlust). Ist der Bundesrat angesichts dieser Beträge nicht der Ansicht, dass es notwendig ist, einer signifikanten Verminderung der durch Verkehrslärm entstehenden externen Kosten mehr Aufmerksamkeit zu schenken?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 den Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung gutgeheissen, der in Erfüllung des Postulates Barazzone 15.3840 verfasst wurde. Darin legt er dar, wie die Bevölkerung wirksamer vor schädlichem oder lästigem Lärm geschützt werden soll. Der Plan des Bundesrates enthält namentlich Massnahmen zum Strassenverkehr, die entweder neu zu prüfen oder bereits bestehend und fortzusetzen sind. Der Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm ist zu einer Daueraufgabe geworden, die nach Auffassung des Bundesrates von Bund und Kantonen gemeinsam wahrgenommen werden muss.
1. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) überarbeitet derzeit die vom Bund formulierten Ziele bezüglich der Anzahl Personen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums geschützt werden müssen, sowie die Art und Weise, wie die Kantone und Gemeinden im Rahmen der Programmvereinbarungen bei der Erreichung dieser Schutzziele unterstützt werden.
2. Der grösste Teil der erforderlichen Investitionen muss von den Kantonen und Gemeinden als Eigentümer der Strassen getätigt werden.
Die Unterstützung durch den Bund im Rahmen der Programmvereinbarungen hat sich als wirksam erwiesen: Seit Beginn der ersten Programmperiode 2008 hat das Engagement der Kantone zugenommen. Sie investieren heute zehnmal mehr als 2008. Offensichtlich sind die Programmvereinbarungen bis heute ein wichtiges Instrument, um die Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm zu schützen. Die Voraussetzungen für die Weiterführung der Programmvereinbarungen sowie die dafür bereitgestellten Bundesbeiträge werden gegenwärtig geprüft.
3. Der unlängst vom Bafu veröffentlichte Bericht (Lärmbelastung in der Schweiz, 2018) macht deutlich, dass sich die grosse Mehrheit der Personen, die übermässigem Strassenlärm ausgesetzt sind, in Agglomerationen oder Städten befindet. Die Finanzmittel müssen daher gezielt den am stärksten belasteten Zonen zugutekommen. Massnahmen zur Bekämpfung der Lärmbelastung, welche von Nationalstrassen ausgeht, sind ausnahmslos durch den Bund zu finanzieren. Bei den Kantons- und Gemeindestrassen ist die Verringerung der Lärmbelastung eine Verbundaufgabe, welche ein Engagement der Kantone und gegenwärtig eine Unterstützung durch den Bund voraussetzt.
4. Bereits heute sehen die Programmvereinbarungen höhere Beitragssätze für Massnahmen an der Quelle vor. Diese sind effizienter, weil sie mit dem Landschaftsschutz oder mit baulichen Gegebenheiten in den Ortschaften nicht im Widerspruch stehen. Zudem gewährleisten sie - im Unterschied zu einer Lärmschutzwand beispielsweise - einen flächendeckenden Schutz und sind zuweilen kostengünstiger. Bei der Strategie zur Bekämpfung des Strassenlärms muss - wie in den gesetzlichen Grundlagen und im Nationalen Massnahmenplan zur Verringerung der Lärmbelastung festgehalten - die Reduktion der Lärmemissionen an der Quelle weiterhin im Vordergrund stehen. Deshalb ist zu prüfen, unter welchen Umständen eine Weiterführung der bisherigen Programmvereinbarungen und Bundesbeiträge möglich ist.
5. Die neu veröffentlichten Zahlen über die externen Kosten der Lärmbelastung und namentlich über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden bei der Umsetzung des Nationalen Massnahmenplans zur Verringerung der Lärmbelastung durch den Strassenverkehr berücksichtigt. Sie machen deutlich, dass bei der Bekämpfung des Strassenlärms ein verstärktes Engagement des Bundes, der Kantone und der Gemeinden nötig ist.
Antwort des Bundesrates.